Drucksache - 0675/IV  

 
 
Betreff: die Aufhebung der Wilhelm - Busch - Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 15.01.2013
2. Beschluss vom 24.01.2013

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text liegt vor)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin12.2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management   23700                                                                                   

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über die Aufhebung der Wilhelm – Busch – Schule

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Wilhelm – Busch – Schule ( 01S03 ) wird zum Schuljahr 2013 / 14 aufgegeben.

Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Klassen werden der Schule am Zillepark

( 01S01 ) zugeordnet.

 

A)    Begründung:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 folgenden Beschluss gefasst :
 

  1. Die Wilhelm – Busch – Schule ( 01S03 ) wird zum Schuljahr 2013 / 14

      aufgegeben. Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Klassen

      werden der Schule am Zillepark ( 01S01 ) zugeordnet.

      Das dann einzige sonderpädagogische Förderzentrum für den Schwer-

      punkt ‚Lernen’ erhält einen neuen Namen und eine neue Schulnummer.

      Als gemeinsamer Schulstandort wird in Abhängigkeit von der Bewertung

      der Haushaltskonsolidierung des Bezirks Mitte durch die Senatsverwal-

      tung für Finanzen entweder das Schulgebäude in der Ravenéstr. 12 oder

      das in der Gotenburger Str. 7 – 9 festgelegt.

 

  1. Die am jetzigen Standort der Schule am Zillepark frei werdenden Räume

      in der Bergstr. 5 – 9 werden durch die Schule am Koppenplatz ( 01G46 )

      als weitere Filiale für die dringend erforderliche Versorgung mit zusätz-

                   lichen Grundschulplätzen im Einschulungsbereich 07 genutzt. 

 

Zum Zeitpunkt des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2012/13 waren insges. 3364 Kinder im Bezirk Mitte melderechtlich registriert und somit mit Schulplätzen zu versorgen. Hinzu kamen 222 Interessenten aus anderen Berliner Bezirken. Dem standen an den bezirklichen Grundschulen 2481 Schulplätze gegenüber. Im Einschulungsbereich 07 stand den 699 Kindern ein Platzangebot von 524 gegenüber. Nach der Oktoberstatistik 2012 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden hier schließlich insg. 571 Kinder mit einem Schulplatz versorgt. Alle anderen Kinder haben ihren Wunschplatz an einer Privatschule oder in anderen Bezirken bekommen.


- 2 -

 

Das offenkundige Versorgungsdefizit in diesem Einschulungsbereich konnte nur durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen aufgefangen werden. Da die sieben Grundschulen im Einschulungsbereich 07 jedoch vollständig ausgelastet sind, kam nur das Ausweichen auf einen anderen Schulstandort in Betracht.

Hierfür bot sich der Standort in der Bergstr. 5 – 9 an, nachdem sich Überlegungen zu einer Reduzierung des Angebots an Schulplätzen in Sonderschulen für Lernbehinderte konkretisierten.

Die Zusammenführung der beiden Einrichtungen der sonderpädagogischen Förderung zu einem einzigen Förderzentrum im Bezirk ist eingebettet in die Bemühungen, den Anteil inklusiv beschulter Kinder sukzessive zu erhöhen. Seit dem Schuljahr 2001/02 hat die Zahl der Schülerinnen und Schüler dieses Schulzweiges von 646 um mehr als die Hälfte abgenommen und beträgt aktuell noch 278.

Die Schulkonferenzen von Wilhelm – Busch – Schule und Schule am Zillepark haben der Zusammenführung am Standort Ravenéstr. bei gleichzeitiger Auflösung der Wilhelm – Busch – Schule mit Beschlüssen vom 15. bzw. 20.02.2012 zugestimmt.

Der Bezirksschulbeirat hat der Zusammenführung beider Schulen in seiner Sitzung am 29.10.2012 zugestimmt.

Nachdem zunächst beabsichtigt war, diesem Wunsch zu entsprechen und nicht, wie im Haushaltskonsolidierungskonzept des Bezirks vorgesehen, den Schulstandort in der Ravenéstr. 12 aufzugeben sondern stattdessen den Standort Gotenburger Str. 7 – 9,

wurde schließlich zur Sicherung der Beschlussfassung über den Bezirkshaushalt insgesamt von dieser Überlegung Abstand genommen.

In Anerkennung dieser Zwangslage hat sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft an die Senatsverwaltung für Finanzen mit der dringenden Bitte um Prüfung der Möglichkeit gewandt, das Haushaltskonsolidierungskonzept von Anfang 2010 in der Weise zu modifizieren, dass dem Bezirk der Weiterbetrieb der Schulstandorte Ravenéstr. 12 und Pankstr. 70 ermöglicht werden kann.

Als Begründung wird der zu erwartende Schülerzahlenzuwachs sowohl im Primar- als auch im Sekundarschulbereich herangezogen.

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 36 i.V.m. § 12 Bezirksverwaltungsgesetz und

§ 109 Schulgesetz
 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Je nachdem, welcher Standort aufgegeben wird, entfallen jährlich Infrastrukturkosten von rd. 674.000,- € ( Ravenéstr. ) bzw. 363.000,- € ( Gotenburger Str. ).

 

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Personalkosten für 2 VzÄ (Schulsekretärin und Schulhausmeister) entfallen dauerhaft.

 

Berlin, den ...11.12.2012

 

 

 

Dr. HankeUlrich Davids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


2. 1 Orig. u. 9 Kopien an BzBm-Büro

3. Kopie an JugSchuSpoFML Ref

4. ZdA bei SchuSpo 1 100

5.

 

JugSchuSpoFM L  EU

BzBm  EU

 

SchuSpo 1 100:

SchuSpo AL:

 

 

 

 
 

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