Drucksache - 0671/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 04.04.2012
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0671/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über: Seniorenarbeit ohne bauliche Mängel und (mit) wasserdichtem Dach
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.0671/IV): "Das Bezirksamt wird ersucht, die Bauunterhaltung im Jahr 2013 so zu planen, dass die Maßnahmen im "Haus Bottrop" in der Schönwalder Straße 4 - neben kleineren baulichen Mängeln insbesondere die Sanierung des Daches - schnellstmöglich erfolgt. Damit wird dem Bezirksamt empfohlen, eine kontinuierliche und störungsfreie Arbeit der frisch umgezogenen Seniorenfreizeitstätte mit dem Träger Selbst-Hilfe im Vor-Ruhestand e.V. auch durch die gebotenen baulichen Maßnahmen sicher zu stellen und Einrichtungen für ältere Menschen nach der Schließung von drei Seniorenfreizeitstätten in den vergangenen zwölf Monaten bei der baulichen Unterhaltung nicht völlig unberücksichtigt zu lassen."
Das Bezirksamt hat am 09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen:
Aufgrund der unzureichenden finanziellen und personellen Untersetzung der baulichen Unterhaltung war es dem Bezirksamt nicht möglich, die Sanierung des Daches der Seniorenbegegnungsstätte in der Schönwalder Straße in die Bauunterhaltungsplanung 2013 aufzunehmen. Im Rahmen der kleinen baulichen Unterhaltung sind aber sämtliche kleineren baulichen Mängel inzwischen behoben bzw. ihre Beseitigung beauftragt. Darüber hinaus konnten dem Träger der Seniorenbegegnungsstätte Spendenmittel zur Verfügung gestellt werden, um Mängel an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen zu beheben. Die Serviceeinheit für Facility Management hat zudem angekündigt, unter Berücksichtigung der Personalressourcen die Reihenfolge der am dringendsten vorzunehmenden Unterhaltungsmaßnahmen zu überarbeiten. Oberste Priorität hat dabei die äußere Gebäudehülle mit dem Dach der Seniorenbegegnungsstätte, um weitere Bauschäden zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Sachlage ist das Bezirksamt verhalten optimistisch, alle notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten noch in diesem Jahr abschließen zu können.
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: aus Mitteln der Einnahmen: keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
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