Drucksache - 0669/IV  

 
 
Betreff: Linienstraße 206
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion Bü 90/Die Grünen Mahr Schug für die Fraktion der SPD Urchs Diedrich für die Fraktion die Linke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 18.12.2012
2. Beschluss vom 20.12.2012
3. Vzk vom 11.03.2013
4. VzK vom 09.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                0669/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Linienstraße 206

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0669/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den Eigentümern des Grundstückes Linienstraße 206 dafür einzusetzen, dass das Hausprojekt erhalten bleiben kann. Das Bezirksamt möge sich dabei dafür einsetzen, dass der Eigentümer sich bereit erklärt, in Verhandlungen mit den Mieter/innen mit dem Ziel einzutreten, eine langfristige Sicherung des Wohnprojektes am Standort zu ermöglichen.

 

Das Bezirksamt hat am 05.03.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Bezirk hat mit Schreiben vom 07.01.2013 die Eigentümer des Grundstücks angeschrieben, von dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung informiert und um die Darstellung des Sachverhalts aus Sicht der Eigentümer gebeten.

 

Zu diesen Schreiben liegt jedoch bis heute leider keine Stellungnahme vor.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,                                                                                                   Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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