Drucksache - 0668/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0668/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Bündnis für Wohnen im Bezirk – Vereinbarung für die Sicherung des Wohnraums in Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0668/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht - orientiert am Beispiel des Bezirks Lichtenberg - in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit den hierfür in Mitte in Frage kommenden Investoren und städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften ein „Bündnis für Wohnen über Wohnungsneubau, Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit, Qualifizierung von Großsiedlungen sowie Klimaschutz und Energieeffizienz für die Legislaturperiode 2011 – 2016“ im Bezirk Mitte auszuhandeln und zu vereinbaren. Das Bezirksamt wird ersucht mit den Akteuren des „Bündnis für Wohnen Mitte“ ein Zertifizierungssystem zu erarbeiten. Das Zertifizierungssystem soll mit den folgenden Kriterien: Familienfreundlich Seniorlnnenfreundlich Behindertenfreundlich auch in das Bezirkliche Bündnis für Wohnen aufgenommen werden. Hierzu sollen in Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt, den Vermieterlnnen, dem Berliner Mieterverein und lokalen Akteurlnnen Kriterien erarbeitet werden. Die Kriterien sollen auch Angebote im Umfeld berücksichtigen (z.B. Spielplatz in der Umgebung, Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten etc.).
Das Bezirksamt hat am 28.05.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die Vereinbarung über „Ein Bündnis für Wohnen“ - orientiert am Beispiel Lichtenberg - soll mit Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwicklern (Groth Gruppe, CA Immo, Gewobe, WBM, Glotzbach) über Wohnungsneubau, Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit im laufenden Jahr 2013 geschlossen werden. Derzeit findet die Ausarbeitung und Abstimmung der Vereinbarung statt. Die Belange des Klimaschutzes und der Energieeffizienz werden bei Wohnungsneubauvorhaben grundsätzlich durch die Anwendung der Energiesparverordnung (EnEV) berücksichtigt. Anzumerken ist, dass die Ausgangslage im Bezirk Mitte sich grundsätzlich anders als im Bezirk Lichtenberg darstellt. Die Eigentümerstruktur im Bezirk Mitte ist wesentlich heterogener und der Anteil von Wohnungen im Eigentum von Genossenschaften und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften deutlich geringer. - 2 -
Die Erarbeitung eines Zertifizierungssystems mit den Kriterien „Familienfreundlich, Seniorenfreundlich und Behindertenfreundlich“ kann nur durch die Beauftragung eines externen Büros erfolgen, dazu sind aber bisher keine Gutachtermittel im Stadtplanungsamt vorhanden. Eine Mitwirkung von weiteren VermieterInnen, dem Berliner Mieterverein und lokalen AkteurInnen ist bisher nicht vorgesehen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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