Drucksache - 0668/IV  

 
 
Betreff: Bündnis für Wohnen im Bezirk Mitte - Vereinbarung für die Sicherung des Wohnraums in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Stadtentwicklung Vorberatung
30.01.2013 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
27.02.2013 
15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 18.12.2012
2. BE Stadtentwicklung vom 27.02.2013
3. Beschluss vom 21.03.2013
4. VzK vom 04.06.2013
5. Version vom 13.08.2013
6. Vzk vom 23.08.2013
7. Vertagung
8. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin        0668/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bündnis für Wohnen im Bezirk – Vereinbarung für die Sicherung des Wohnraums in Mitte

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0668/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht - orientiert am Beispiel des Bezirks Lichtenberg - in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit den hierfür in Mitte in Frage kommenden Investoren und städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften ein „Bündnis für Wohnen über Wohnungsneubau, Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit, Qualifizierung von Großsiedlungen sowie Klimaschutz und Energieeffizienz für die Legislaturperiode 2011 – 2016“ im Bezirk Mitte auszuhandeln und zu vereinbaren.

Das Bezirksamt wird ersucht mit den Akteuren des „Bündnis für Wohnen Mitte“ ein Zertifizierungssystem zu erarbeiten. Das Zertifizierungssystem soll mit den folgenden Kriterien:

      Familienfreundlich

      Seniorlnnenfreundlich

      Behindertenfreundlich

auch in das Bezirkliche Bündnis für Wohnen aufgenommen werden.

Hierzu sollen in Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt, den Vermieterlnnen, dem Berliner Mieterverein und lokalen Akteurlnnen Kriterien erarbeitet werden. Die Kriterien sollen auch Angebote im Umfeld berücksichtigen (z.B. Spielplatz in der Umgebung, Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten etc.).

 

Das Bezirksamt hat am 28.05.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

Die Vereinbarung über „Ein Bündnis für Wohnen“ - orientiert am Beispiel Lichtenberg - soll mit Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwicklern (Groth Gruppe, CA Immo, Gewobe, WBM, Glotzbach) über Wohnungsneubau, Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit im laufenden Jahr 2013 geschlossen werden. Derzeit findet die Ausarbeitung und Abstimmung der Vereinbarung statt.

Die Belange des Klimaschutzes und der Energieeffizienz werden bei Wohnungsneubauvorhaben grundsätzlich durch die Anwendung der Energiesparverordnung (EnEV) berücksichtigt.

Anzumerken ist, dass die Ausgangslage im Bezirk Mitte sich grundsätzlich anders als im Bezirk Lichtenberg darstellt. Die Eigentümerstruktur im Bezirk Mitte ist wesentlich heterogener und der Anteil von Wohnungen im Eigentum von Genossenschaften und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften deutlich geringer.

      - 2 -

 

Die Erarbeitung eines Zertifizierungssystems mit den Kriterien „Familienfreundlich, Seniorenfreundlich und Behindertenfreundlich“ kann nur durch die Beauftragung eines externen Büros erfolgen, dazu sind aber bisher keine Gutachtermittel im Stadtplanungsamt vorhanden.

Eine Mitwirkung von weiteren VermieterInnen, dem Berliner Mieterverein und lokalen AkteurInnen ist bisher nicht vorgesehen.

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

 a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

 b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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