Drucksache - 0649/IV  

 
 
Betreff: Missbilligung des Stadtrates für Finanzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2012
2. Austauschblatt vom 18.12.2012
3.Vertagt für die BVV am 24.01.2013
4. Ablehnung des Antrages in der BVV am 24.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnentenversammlung möge beschließen:

 

Die Amtsführung des für die Erarbeitung des Bezirkshaushaltsplanes Mitte 2012 zuständigen Finanzstadtrates des Bezirks Mitte Herrn Dr. Hanke wird missbilligt.

 

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat auf der Sitzung vom 25. Okotober 2012 den Ergänzungsplan zum Haushalt 2012 beschlossen.

Dieser Ergänzungsplan wurde am 04. Dezember 2012 ohne Rücksprache mit der BVV zurückgezogen.

 

Damit endet das bisherige Verfahren einer versuchten Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2012.

Folgende Eckpunkte kennzeichneten dieses Verfahren:

- Rechtswidrige Nichtaufstellung eines Bezirkshaushaltsplanes zum 30. März 2012;

- Nichtabgabe des durch die BVV am 10. Mai beschlossenen Haushaltsplanes an das Abgeordnetenhaus;

- Beschluss eines Ergänzungsplanes 2012 am 14. Juni 2012, der von SenFin wegen mangelnder Plausibilität zurück gewiesen wurde;

- Beschluss eines Ergänzungsplanes 2012 am 25. Oktober, der vom Bezirksamt ohne Rücksprache mit der BVV am 04. Dezember zurückgezogen wurde.

 

Die Beschlussfassung über den Bezirkshaushaltsplan ist in der Verfassung von Berlin der BVV zugewiesen (Artikel 72 Verfassung von Berlin). Das Bezirksverwaltungsgesetz definiert diese Beschlussfassung als prioritäre Zuständigkeit:

„Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über

1. den Bezirkshaushaltsplan (...)“ (§ 12 BezVG)

 

Nach § 30 LHO ist das Bezirksamt verpflichtet, den von der BVV beschlossenen Bezirkshaushaltsplan dem Abgeordnetenhaus unmittelbar zuzuleiten.

 

„Maßnahmen, die dem angeregten Verwaltungshandeln nicht voll entsprechen, sind nicht vor Kenntnisnahme durch die BVV zu vollziehen.“ (§ 13 BezVG).

  

Die Rücknahme des Ergänzungsplanes 2012 ist somit nicht nur der Beleg der Unfähigkeit einen plausiblen Bezirkshaushalt aufzustellen, sondern verstößt darüber hinaus gegen die Landeshaushaltsordnung, das Bezirksverwaltungsgesetz und beschneidet die Rechte der BVV.

 

Innerhalb des Bezirksamtes trägt der für Finanzen zuständige Bezirksbürgermeister die Hauptverantwortung für dieses Desaster. Die BVV spricht ihm daher eine Missbilligung aus.

 

 

 

 
 

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