Drucksache - 0647/IV  

 
 
Betreff: Überprüfung von Tempo-30-Bereichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Lemke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2012
2. Beschluss vom 20.12.2012
3. VzK vom 04.06.2013
4. Zwischenbericht vom 13.06.2013
5. VzK vom 25.02.2014
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .02.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0647/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Überprüfung von Tempo-30-Bereichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0647/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit bereits eingerichtete Tempo-30-Bereiche,

deren Grundlage nach Aufgabe von Schulstandorten im Bezirk nunmehr entzogen ist, wieder aufgehoben werden können."

 

Das Bezirksamt hat am 18.02.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die 13 aufgegebenen Schulstandorte in Mitte wurden durch die bezirkliche Straßenverkehrs-behörde in Abstimmung mit der zentralen Verkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin und dem Schulamt überprüft.

 

Von den zu überprüfenden 13 Standorten liegen

- 9 Standorte in einer Tempo 30-Zone und

- 1 Standort an einer Fahrradstraße bzw. einem verkehrsberuhigten Bereich.

 

Diese Anordnungen wurden unabhängig von dem Schulstandort vorgenommen.

 

Die übrigen 3 Standorte wurden anderen Schulträgern -Frankreich, ev. Kirche, Privatschule-

überlassen, die diese weiterhin zu schulischen Zwecken nutzen.

 

Aufgrund dieser Tatsachen sind alle genannten eingerichteten Tempo 30-Zonen, auch vor den aufgegebenen Schulstandorten, aus verkehrsbehördlicher Sicht weiterhin zwingend erforderlich. Eine Aufgabe kommt daher nicht in Betracht.

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

Berlin, den            

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 

 
 

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