Drucksache - 0635/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Bezirksregionenprofile - Teil I
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beigefügte Bezirksregionenprofile - Teil I für die 10 Bezirksregionen des Bezirkes Berlin-Mitte beschlossen.
Die Bezirksregionenprofile (BZRP) stellen einen wesentlichen Baustein für die Umsetzung der Sozialraumorientierung dar. Integriertes Planen und Handeln erfordert eine verbindliche Arbeits- und Verständigungsgrundlage, sowohl für das sozialraumorientierte, wie auch ressort- und ebenenübergreifende Handeln. Wichtig dafür sind verlässliche Informationen und Daten zu verschiedenen Bereichen. Die BZRP können und wollen aber keine Fachplanungen ersetzen. Vielmehr stellen die BZRP ein qualifiziertes Blitzlicht auf die Lage einer Bezirksregion dar und können somit die Basis für die Abstimmung der gemeinsamen Ziele und Maßnahmen bilden.
Die Kernindikatoren und demografischen Grunddaten, wie z. B. zur Altersstruktur, Arbeitslosigkeit, vorschulischer und schulischer Bildung, werden über den abgestimmten Datenpool des Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) zur Verfügung gestellt. Die Verfügbarkeit und Aktualität der Informationen wird bestimmt durch unterschiedliche Stichtage der einzelnen Datenbereitsteller (Bundesagentur für Arbeit, diverse Senatsverwaltungen, etc.). Daraus resultiert die Aktualität der in die BZRP einfließenden Daten.
Die nunmehr erstmals vorliegenden BZRP sind einen umfangreichen Entwicklungsprozess durchlaufen. Während dieser Zeit war es nicht möglich, den fortlaufend aktuellsten Stand aller Daten zu berücksichtigen, so dass die Kernindikatoren und demografischen Grunddaten in den vorliegenden BZRP - sofern nicht explizit ausgewiesen - einen Stand vom 31.12.2010 haben. Alle anderen Informationen, welche auf bezirklicher Ebene erfasst und über das ISIS bereitgestellt werden (z.B. Infrastruktureinrichtungen, Förderprogramme, Projekte, etc.), entsprechen dem Stand vom 31.12.2011.
Zukünftig werden die BZRP zu einem Stichtag aktualisiert, zu dem die wichtigsten Informationen am Aktuellsten sind. Dieser Stichtag wurde bisher noch nicht verbindlich festgelegt, liegt aber voraussichtlich im April/Mai. Die nächste Aktualisierung aller BZRP ist für das Jahr 2013 geplant. Danach ist ein Fortschreibungszyklus von zwei Jahren angedacht.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den
Bezirksbürgermeister
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