Drucksache - 0629/IV  

 
 
Betreff: Aufgabe der Seniorenfreizeitstätte Schulstraße 118
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 22.11.2012
2. Vorlage zur Beschlussfassung vom 11.12.2012
3.Beschluss vom 20.12.2012
4. Vzk vom 11.03.2013
5. in BVV vom 21.03.2013 abschließend z K genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

06.02.2013

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0629/IV

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  Aufgabe der Seniorenfreizeitstätte Schulstr. 118 “

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 beschlossen: „die Seniorenbegegnungsstätte Schulstr. 118 wird aufgegeben“. (DS Nr. 0629/IV):

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Umzug des Trägers „Selbsthilfe im Vor-Ruhestand e.V.“ aus der Schulstr. 118 in die Seniorenfreizeiteinrichtung Schönwalder Str. 4 („Haus Bottrop“) ist in der 48.KW 2012 erfolgt. Die offizielle Schlüsselübergabe durch das Beschäftigungswerk erfolgte am 03.12.2012.

Die Abgabe der Schulstr. 118 an die SE FM – bezirkliche Bauleitung für die Abrisskoordination - erfolgte am 28.11.2012.

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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