Drucksache - 0627/IV  

 
 
Betreff: Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf Eltern abwälzen - das Land ist in der Pflicht!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2012
2. Änderungsantrag vom 18.12.2012
3. Vertagt für die BVV am 24.01.2013
4. Beschluss vom 24.01.2013
5. VzK vom 14.01.2014
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                Datum: .12.2013

Abt.                 Tel.: 23700

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0627/IV

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf Eltern abwälzen - das Land ist in der Pflicht!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgende  Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen

(Drucksache Nr.0627/IV)

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die vorgesehenen Mehraufwendungen für die qualitative Verbesserung des Schulessens

1. in einer sozialverträglichen Weise so ausgestattet werden, dass insbesondere Familien mit kleinen mittleren Einkommen davon nicht unzumutbar belastet werden;

2. keine zusätzlichen, haushaltswirksamen Belastungen für den Bezirk verursachen.

 

Das Bezirksamt wird zudem ersucht, sich beim Senat für eine möglichst flexible, den lokalen Bedürfnissen der Schulen im Kiez angemessene Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen beim Schulessen einzusetzen."

 

Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1.:

Das zwischenzeitlich verabschiedete Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens (beschlossen am 13.06.2013) sowie die entsprechende Verordnung über die Kostenbeteiligung enthält keine soziale Staffelung. Der Bezirk Mitte konnte sich in den entsprechenden Beratungen nicht durchsetzen, berlinweit wurde ein einheitlicher Elternbeitrag in Höhe von 37,00 ? monatlich ab 01.02.2014 - nach erfolgter Erhöhung des Essenpreises in allen Berliner Bezirken auf 3,25 ? - festgesetzt.

 

Zu 2.:

Der Bezirk Mitte hat insbesondere auf mehreren Bezirksstadträtesitzungen gefordert, dass durch die Neustrukturierung des Mittagessens keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen auf den Bezirk zukommen sollen. Eine entsprechende Zusage von Seiten der Senatsfinanzverwaltung ist nicht erfolgt. Ob und ggf. in welcher Höhe zusätzliche Haushaltsauswirkungen entstehen, kann erst nach endgültigem Abschluss des Bieterverfahrens gesagt werden.

 

Im Übrigen wird auf die Drucksache-Nr. 0872/IV verwiesen. 

 

 

A. Rechtsgrundlage: § 36 i. V. m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                        Bezirksstadtrat Davids

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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