Drucksache - 0608/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen im Bereich der Begutachtungen zur Hilfe zur Pflege Personalmittel in Sachmittel umgewandelt werden können. Im Rahmen eines erfolgreichen Ausschreibungsverfahren könnten dann Begutachtungen durch Dritte in Auftrag gegeben werden.
Begründung: Das vorhandene Personal im Bereich des Sachgebietes „Hilfe zur Pflege“ ist aufgrund der Vielzahl von Anträgen zeitlich nicht in der Lage, kurzfristig Begutachtungen zu erstellen. Dies ist jedoch erforderlich, um im Rahmen des Fallkostencontrollings die Steuerung der Fallkosten zu ermöglichen. Ermöglicht werden soll eine Verbesserung der Pflegequalität, eine bedarfsgerechte Gewährung, eine Begrenzung des Kostenaufwuchses für den Bezirk,
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