Drucksache - 0606/IV  

 
 
Betreff: Effizienzsteigerung des Ordnungsamtes möglich?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Draeger Fraktion Bü90/Die Grünen Schauer-Oldenburg 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag vom 13.11.2012
2. Austauschblatt vom 20.11.2012
3. Antrag vom 11.12.2012
4. Vertagt für die BVV am 24.01.2013
5. Beschluss vom 24.01.2013
6. VZK vom 03.06.2013
7. Schlussbericht BVV 13.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                .04.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0606/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Effizienzsteigerung des Ordnungsamtes möglich?

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0606/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Dezentralisie-

rung" des Ordnungsamtes insbesondere des "Allgemeinen Ordnungsdienstes" -AOD- (Einsatzstützpunkte / Dienststellen) zur Effizienzsteigerung möglich ist."

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung

dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Es ist nicht erkennbar, dass eine Dezentralisierung des Außendienstes, insbesondere des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD), eine wünschenswerte Effizienzsteigerung fördert.

 

Die gegenwärtige Personalstärke der außendiensttauglichen Dienstkräfte AOD von 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt keine sinnvolle Verteilung auf mehrere Einsatzstützpunkte. Vielmehr wäre ein geordneter Dienstbetrieb gefährdet.

 

Für mehrere Einsatzstützpunkte bzw. Dienststellen stehen nach der erfolgten räumlichen Konsolidierung bzw. Verdichtung keine geeigneten Räume in bezirkseigenen Liegenschaften zur Verfügung. Eine Anmietung von Räumen ist aufgrund der Haushaltslage ausgeschlossen und hätte außerdem erhebliche negative Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung für die Produkte des Ordnungsamts.

 

Die notwendige Raumausstattung unterliegt zwingend zu beachtenden Mindeststandards. Es müssen folgende Ausstattungsmerkmale vorhanden sein, die ebenfalls als Kostenfaktoren ins Gewicht fallen:

 

  • Getrennte Umkleideräume für Männer und Frauen. Eine Ausstattung mit entsprechenden sanitären Einrichtungen ist erforderlich. Waschgelegenheiten, möglichst mit Dusche, mit Warm- und Kaltwasseranschluss, sollen vorhanden sein.

 

  • Technische Infrastruktur ist vorzuhalten: Festnetz-Telefon (intern und extern), IT-Netzwerkverkabelung für Intranet und Internet, Datenleitung zur Bußgeldstelle der Polizei zur Überspielung der ausgelesenen Daten aus den MDE-Geräten.

 

  • Es ist jeweils mindestens ein Pausenraum mit entsprechender Ausstattung vorzuhalten. Kaffeemaschine, Kühlschrank und für die Möglichkeit der Zubereitung einer warmen Mahlzeit, besonders im Winter, ggf. Elektrokochplatten bzw. Elektroanschluss für ein Mikrowellengerät.

 

  • Sichere Stellplätze für die Dienstfahrzeuge des AOD müssen vorhanden sein.

                                                                                    - 2 -

 

 

A.              Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B.              Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 

 
 

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