Drucksache - 0602/IV  

 
 
Betreff: Dienstfahrräder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2012
2. Änderungsantrag vom 20.11.2012
3. Antrag vom 11.12.2012
4. Vertagt für die BVV am 24.01.2013
5. Beschluss vom 24.01.2013
6. VzK vom 04.06.2013
7. Schlussbericht BVV 13.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .03.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0602/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Dienstfahrräder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des

Allgemeinen Ordnungsdienstes

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0602/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob Dienstfahrräder für die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) angeschafft werden können, um eine Effizienzsteigerung auf Grund schneller zurückzulegender Wegstrecken zu erreichen. Dabei ist vorab zu eruieren, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Dienstfahrrad nutzen würden und welche haushaltsrechtlichen Auswirkungen sich u. a. durch die Anschaffung der Fahrräder, Helme, ggf. Satteltaschen ergeben. Dabei ist zu beachten, dass für Wartung und ggf. Reparatur ebenfalls Vorsorge zu treffen ist."

 

 

Das Bezirksamt hat am    09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wird vorerst für seine Außendienstmitarbeiter im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) keine Dienstfahrräder beschaffen.

 

Die Gründe hierfür sind:

 

  • Die Verkehrsituation in der Berliner Innenstadt beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Fahrrädern am Straßenverkehr teilnehmen. Aus Gründen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist es nicht vertretbar, die Dienstkräfte einer erhöhten Unfallgefährdung auszusetzen.

 

  • Den Dienstkräften ist es aufgrund der geltenden rechtlichen Vorschriften nicht gestattet, auf Gehwegen zu fahren. Vielmehr muss der vorhandene Radweg bzw. die Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr genutzt werden. Bei der vorhandenen Verkehrsdichte und bei Beachtung der geltenden Verkehrsregeln ist ein nennenswerter Zeitgewinn nicht zu erwarten.

 

  • Gleiches gilt für die Wege in Grünanlagen. Außer auf besonders ausgewiesenen Wegstrecken ist das Befahren dieser Wege ausdrücklich untersagt. Sonderrechte stehen dem AOD nicht zu. Die Fußstreife kann nicht durch eine Fahrradstreife ersetzt werden.

 

  • Eine kostenlose Beförderung der Fahrräder bei der BVG und der S-Bahn ist ausgeschlossen. Dies wurde bereits im Jahr 2006 auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt. Es besteht nur die Möglichkeit jeweils eine Fahrradmonatskarte für den Tarifbereich Berlin AB zu beschaffen.

 

  • Es stehen im Dienstgebäude Karl-Marx-Allee 31 keine geeigneten Abstellräume zur Verfügung.

 

                                                                                                  - 2 -

 

 

  • Eine Reduzierung des vorzuhaltenden Fuhrparks mit Einsatzfahrzeugen ist durch die Nutzung von Dienstfahrrädern nicht realisierbar. Bei Schlechtwetterlagen und im Winter ist die Nutzung von Fahrrädern, auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Dienstkräfte, ausgeschlossen.

 

  • Neben den eigentlichen Kosten für die Beschaffung der Fahrräder sind weitere Aufwendungen unvermeidlich. Insbesondere die erforderliche Ausstattung gemäß der Dienstkleiderordnung mit Funktionskleidung, Schutzhelm, ggf. Knie- und Ellenbogenschützern. Zur Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Fahrräder ist der Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages notwendig. Diese Kosten sind insgesamt bei der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht finanzierbar.

 

 

A) Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                          Bezirksstadtrat  Spallek

 

 
 

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