Drucksache - 0590/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0590/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Planungen zur Umgestaltung des Gartendenkmales Kleiner Tiergarten (Ost)Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0590/IV):
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf der Grundlage der Planungen von Alverdes mit Vorrang in einem ersten Schritt die Instandsetzung folgender baulichen und pflanzlichen Denkmale des Kleinen Tiergartens in ihrer Einheit umzusetzen:
Wiederinbetriebnahme eines Teils der Wasserspiele /Springbrunnen
Die schützenden Hecken gegen Alt-Moabit und Turmstraße zu bewahren und eine Sicht von den Bänken auf die Wiesenbereiche herzustellen.
Sowie folgende Sachverhalte anzustreben:
Die Errichtung eines Wintergartens prüfen. h. Barrierefreiheit Es ist sicherzustellen, dass das bei der Umgestaltung des Kleinen Tiergarten die Kriterien der Barrierefreiheit gemäß der gesetzlichen Regelungen realisiert werden.
Des Weiteren wird das Bezirksamt aufgefordert:
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Das Bezirksamt hat am 20.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
a) Im Senkgarten des Kleinen Tiergartens wird ein Wasserspiel nach der Umgestaltung wieder in Betrieb genommen. Für die Inbetriebnahme weiterer Wasserspiele fehlt derzeit die Finanzierung. b) Strauchflächen zu den genannten Straßenseiten sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung bereits vergrößert und die Anzahl der Zugänge reduziert worden. Die Sicht auf die Wiesenbereiche ist möglich. c) Die Regenschutzhalle wird instandgesetzt und das Dach bleibt teilweise geschlossen. Es wird für keine spezielle Gruppe hergerichtet, sondern soll als Unterstand für alle Nutzer des Parks dienen. Eine bauliche Schließung und die Installation von Versorgungseinrichtungen ist aus denkmalpflegerischen, kostenmäßigen und verwaltungstechnischen Gründen nicht vorgesehen; das Bezirksamt betreibt keine neuen geschlossenen Räume in einer öffentlichen Grünfläche. d) Ruheplätze für Senioren werden im Senkgarten (Herausnahme des Sandspielplatzes) sowie in den Gartenhöfen vorgesehen. Weiterhin sind Bankstandorte (mit zusätzlichen Armlehnen ausgestattet und daher speziell für Senioren geeignet) über den gesamten Parkbereich verteilt vorgesehen. Spezielle Ausstattungselemente werden derzeit finanziell und fachlich geprüft (Motorikpark, Beintrainer). e) Künstler können sich u.a. unter dem Regenschutzdach treffen, eine eigenständige Baulichkeit ist aus den zu c) genannten Gründen nicht vorgesehen. Erklärtes Ziel ist es, keinen Park mit monofunktionalen Teilbereichen, sondern einen Park zu schaffen, der durch seine Ausgestaltung (Licht- und Schattenbereiche, Ruhe- und Bewegungsbereiche, grüne aber auch befestigte Flächen, eine wassergebundene Fläche um das Café sowie einen gepflasterten Gartenhof) unterschiedlichste multifunktionale Nutzungen aufnehmen kann. Nutzungen unterliegen im Laufe der Jahre auch Veränderungen. f) Abstimmungsgespräche mit den engagierten Anwohnern finden derzeit sehr intensiv über unterschiedliche Veranstaltungsformen statt. g) Die Gespräche mit dem Pächter finden derzeit statt. Es liegen erste Planungsvorstellungen vor, ebenfalls ein Vorschlag zur vertraglichen Vereinbarung. Das Bezirksamt begrüßt die möglichen sozialen Nebeneffekte zwischen einer größeren Terrasse / eines Wintergartens in Zusammenhang mit der Nutzungsmöglichkeit einer öffentlichen Toilette und der Grünanlage. h) Die Behindertenbeauftragte des Bezirksamtes ist in die Planung mit einbezogen. Im aktuellen Planungsstand sind alle Bereiche barrierefrei erreichbar, was auch bis zum Abschluss der Planung fortzuführen ist. zu 1) Das Landesdenkmalamt ist in die Planung mit einbezogen worden. Die historischen Bäume und Sträucher bleiben zum größten Teil erhalten. In den 60er Jahren (Alverdesplanung) wurden viele nicht heimische Arten verwendet. Der Entwurf vereint sowohl gartendenkmalpflegerische Vorgaben und die Förderung von heimischen Arten.
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zu 2) Eine Prüfung der Notwendigkeit von Baumfällungen erfolgt in jedem Fall. Neben biologischen (gegenseitige Beeinträchtigung, Wuchsbehinderung für sonnennotwendige Bepflanzungen) gibt es neue Anforderungen durch neue Nutzungen (Neuanlage von Spielflächen), sicherheitstechnische Belange/Sicherungspflicht aber auch Zielvorgaben des Denkmalschutzes. Auf die Anschüttung von Hügeln für neue Heckenkörper wird verzichtet. Die seitliche Strauchbepflanzung in gutem Zustand bleibt weitgehend erhalten. Lücken werden in kompakter, blickdichter Weise mit standortgerechten Pflanzen ergänzt. zu 3) Die Prüfung der Einrichtung von Wildwiesen ist Bestandteilung der Planung und ist in kleinen Bereichen vorgesehen. zu 4) Ein Parkpflegewerk ist aufgrund der damit verbundenen dauerhaften Kosten vorerst nicht vorgesehen. Wenn es jedoch zu Vereinbarungen zwischen Bezirksamt und engagierten Bürgern, die die Bereitschaft zu Pflegeaufgaben erklären, kommen sollte, ist eine Anleitung für die Ziele zur Parkpflege sinnvoll. Grundlage hierfür könnte die im Auftrag des LDA erarbeitete Dokumentation zum Gartendenkmal bilden. zu 5) Das große zentrale Wasserbecken im Senkgarten wird im Rahmen der Umgestaltung wieder in Stand gesetzt. Die Betreibung des Wasserbeckens ist über Sponsorengelder für einen Zeitraum von 10 Jahren gesichert. zu 6) Die geltende Rechtslage wird beachtet, da Änderungen an einem Gartendenkmal grundsätzlich die Zustimmung des Landesdenkmalamtes bedürfen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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