Drucksache - 0573/IV  

 
 
Betreff: Umbenennung von öffentlichem Straßenland in den Ortsteilen Mitte/Wedding
in „An der Kieler Brücke“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 12.11.2012
2. VzK vom 12.11.2012 Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                             

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Umbenennung von öffentlichem Straßenland in den Ortsteilen Mitte/Wedding

in "An der Kieler Brücke"

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.11.2012 beschlossen:

 

I.              die Umbenennung des nördlichen Teils der Kieler Straße (vor den Hausnummern 20-30) und des daran anschließenden, nördlichen Abschnitts der Scharnhorststraße bis zur Boyenstraße   in den  Ortsteilen Mitte/Wedding in "An der Kieler Brücke".

 

Begründung:

 

Die Kieler Straße (benannt 1873) verlief ursprünglich in U-Form (abgehend von der Scharnhorststraße und wieder einmündend in die Scharnhorststraße). Hier befanden sich seit dem Bau der Berliner Mauer Grenzsicherungsanlagen. Der südliche Teil der Kieler Straße (Hausnummern 1 - 5) ist bebaut; der nördliche Teil (vor den Hausnummern 20 - 30) wurde neu bebaut. Der Mittelteil der Kieler Straße ist als Uferpromenade mit Geh- und Radweg gestaltet, dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr aber entzogen.

 

Im Rahmen der Widmung der neu hergestellten Kieler Straße (vor den Hausnummern 20 -30) sind seitens des Polizeipräsidenten Bedenken gegen den Straßennamen geäußert worden, da man den südlichen und den nördlichen Teil der Kieler Straße (durch den fehlenden, ehemals verbindenden Mittelteil) nunmehr optisch als zwei eigenständige Straßen wahrnimmt. Zum Zweck der eindeutigen Orientierung wurde daher die Umbenennung des nördlichen Teils der Kieler Straße angeregt.

 

Die Umbenennung ist gemäß Nr. 2 Abs. 2 a) AV Benennung zulässig.

 

Bei der Namenauswahl ist gemäß Nr. 1 Abs. 3 AV Benennung zu beachten, dass nicht jede Straßenbenennung automatisch nach einem Personennamen erfolgen muss. Im vorliegenden Fall wurde der neutrale Straßenname "An der Kieler Brücke" ausgewählt, mit unmittelbarem Bezug des Straßenverlaufes zum Bauwerk "Kieler Brücke". Der Straßenname bleibt zudem im Kontext des historischen Straßennamens und folgt letztlich auch der Intention des Bauvorhabens "Hafenquartier Mitte".

 

Die Fachabteilungen sowie der Polizeipräsident in Berlin und die Zentrale Straßenverkehrsbehörde haben keine Einwände oder Bedenken gegen diese Umbenennung.

 

Rechtsgrundlagen

 

Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 § 5 in Verbindung mit den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) vom 01. Juli 2011

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

Berlin,                                  

 

 

Dr. Hanke                                                                      Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Bauen, Wirtschaft und Ordnung


 

 
 

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