Drucksache - 0568/IV  

 
 
Betreff: Umzug Seniorenfreizeiteinrichtung Schulstraße 118 geordnet und kooperativ mit den Trägern durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reuter 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 24.10.2012
2. Änderungsantrag SPD vom 25.10.2012
3. Beschluss vom 01.11.2012
4. VzK vom 15.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

03.12.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0568/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  „ Umzug Seniorenfreizeiteinrichtung Schulstr. 118 geordnet und kooperativ mit den Trägern durchführen “

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.10.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0568/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen gemeinsam mit dem Träger Selbst-Hilfe im Vor-Ruhrstand e.V. und dem Verein „beschäftigungswerk arbeit für Berlin e.V.“ abgestimmten Maßnahme- und Zeitplan für den Umzug der Seniorenfreizeiteinrichtung aus der Schulstraße in die Schönwalder Straße (Haus Bottrop) bis Anfang November 2012 der Bezirksverordnetenversammlung und dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.

 

Darin sind vor allem Maßnahmen aufzuführen,  wie

·         die ordnungsgemäße Überführung bzw. Beendigung der Arbeitsfördermaßnahmen beim Verein beschäftigungswerk arbeit für Berlin e.V.“ gesichert;

·         die Einpassung der einzelnen Angebote der Seniorenfreizeiteinrichtung in der Schönwalder Straße ermöglicht;

·         ein Termin für die Übernahme der Räume im Haus Bottrop durch den Träger Selbst-Hilfe im Vor-Ruhrstand e.V, ermöglicht und deren vertragliche Gestaltung festgelegt;

·         die notwendigen Reparaturen im Haus Bottrop (z.B. Rollläden, Damentoilette, kleine Umbauten) 2012 vorgenommen werden und so

·         die durch die übereilten Beschlüsse des Bezirksamts drohenden unnötigen und nicht zu rechtfertigenden Kollisionen zwischen den legitimen Anliegen der beiden Träger vermieden;

werden können.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Wechsel des Trägers für das „Haus Bottrop“ schnellstmöglich einvernehmlich mit den beiden Trägern zu vereinbaren. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Arbeitsmöglichkeiten für den Mobilitätsdienst und der Veranstaltungshelfer/innen mindestens bis Ende des Jahres bzw. bis zum Wechsel zu einem anderen Träger gesichert sind.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sollte im Zuge des Umzugs Bedarf bestehen, die Durchführung von Veranstaltungen und Kursen übergangsweise in der Nähe zur Schulstraße liegenden Räumlichkeiten zu unterstützen.“

 

Das Bezirksamt hat am 11.12.2012  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Ergebnis der intensiven und einen außerordentlich hohen Personaleinsatz erfordernden Aktivitäten des Bezirksamts kann festgehalten werden:

 

Alle erforderlichen Maßnahmen wurden mit den beiden involvierten Trägern „Selbst-Hilfe im Vor-Ruhestand e.V.“ und „Beschäftigungswerk-Arbeit für Berlin e.V.“ abgestimmt und durchgeführt.

 

Der Umzug der Seniorenfreizeiteinrichtung von der Schulstraße in die Schönwalder Straße ist am 26.11.12 realisiert worden. Die formlose Übergabe des Gebäudes erfolgte am 3.12. 2012, eine formelle am 6.12. 2012. Eine Einpassung der bisherigen Angebote beider Einrichtungen in die Schönwalder Straße 4 ist erfolgt. Die übergangsweise Durchführung von Veranstaltungen und Kursen in in der Nähe zur Schulstraße liegenden Räumlichkeiten war nicht notwendig.

 

Der Kooperationsvertrag mit dem Beschäftigungswerk wurde zum 3.12. 2012 in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen für die Überlassung von landeseigenen Gebäuden an Dritte konnte der Nutzungsvertrag für die Schönwalder Straße mit dem Träger noch nicht abgeschlossen werden, eine Entwurfsfassung liegt vor und soll bis zum Jahresende endverhandelt sein und ab dem 1.1. 2013 für fünf Jahre in Kraft treten. Der ergänzend notwendige Kooperationsvertrag liegt dem Träger Selbsthilfe im Vorruhestand zur Beratung vor.

 

Die dringendsten Reparaturen (Rollläden und Damentoilette) im Haus Bottrop sind vorgenommen worden. Eine durch den neuen Träger erstellte Mängelliste liegt dem Bezirksamt vor. Größere Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen können erst im Jahr 2013 und nur unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel in der kleinen und großen baulichen Unterhaltung beauftragt werden.

 

Eine Überführung der Arbeitsfördermaßnahmen beim Beschäftigungswerk an andere Standorte bei gleicher Tätigkeit erfolgte für alle Arbeitsgelegenheiten des Jobcenters. Der Verbleib von vier Bürgerarbeitsplätzen im Haus Bottrop und damit der Übergang vom ehemaligen zum zukünftigen Träger wurde entgegen erster Ankündigungen des Bundesverwaltungsamtes und trotz bezirklicher Intervention auf allen Ebenen des Bundesverwaltungsamtes nicht zugelassen. Die BürgerarbeiterInnen haben daher den Träger Beschäftigungswerk in seine Einrichtung in Lichtenberg begleitet, gleichzeitig wird geprüft, welche Bürgerarbeitsplätze in Mitte inzwischen frei geworden sind und von den ehemaligen BürgerarbeiterInnen des Hauses Bottrop besetzt werden können. Kündigungen konnten in allen Beschäftigungsverhältnissen vermieden werden.

 

Über weitergehende Details wurden die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses nahezu täglich durch die Weiterleitung aller diesbezüglichen Mails informiert.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, .11.12.2012

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen