Drucksache - 0525/IV  

 
 
Betreff: Die nächsten Schritte für den Mauerpark veröffentlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich und die anderen Mitglieder Bündnis90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Fischer für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 17.10.2012
2. Antrag für die 14. BVV
3. Beschluss vom 22.11.2012
4. VzK vom 15.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                0525/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Die nächsten Schritte für den Mauerpark veröffentlichen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0525/IV):

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Vertrag zwischen dem Land Berlin und der CA Immo über die Erweiterung des Mauerparks in seiner Fassung vom 20.09.2012 umgehend zu veröffentlichen.

Das Bezirksamt soll mit der Veröffentlichung die Änderungen zwischen den Entwürfen vom 14.06., 11.07., 16.08. und 20.09.2012 darstellen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 08.01.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss der DS 0589/IV am 22.11.2012 das Bezirksamt beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zum Mauerpark in der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Fassung abzuschließen. Dieser Vertrag ist der DS 0589/IV in der abgestimmten Fassung (v. 02.10.2012) als Anlage beigefügt und somit veröffentlicht.

Am 23.11.2012 wurde der Vertrag notariell beurkundet.

Die Fassung des Vertragsentwurfs vom 20.09.2012 stand am 04.10.2012 und steht weiterhin im Rahmen der Akteneinsicht durch Vertreter der BVV zur Verfügung. Eine Veröffentlichung dieses Arbeitsstandes ist nicht möglich.

Der städtebauliche Vertrag Mauerpark wurde federführend durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet. Hinsichtlich der innerhalb der Senatsverwaltungen durchgeführten Beteiligung der Abteilungen und Referate besteht bezirksseitig kein konkreter Überblick.

Innerhalb der Bezirksverwaltung wurden durch den Fachbereich Stadtplanung folgende weitere Fachverwaltungen zur Stellungnahme aufgefordert:

 

1.             Rechtsamt

2.             Facility Management

3.             Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

4.             Untere Denkmalschutzbehörde

5.             Amt für Umwelt und Naturschutz

6.             Jugendamt

 

Diese Stellungnahmen standen bereits am 04.10.2012 und stehen weiterhin im Rahmen der Akteneinsicht durch Vertreter der BVV zur Verfügung.

Sämtliche bezirkliche Stellungnahmen wurden durch den Fachbereich Stadtplanung direkt an die federführende Senatsverwaltung weitergeleitet und dort im Kontext anderer fachlicher und politischer Stellungnahmen in den Vertragsentwurf eingearbeitet. Eine Genese der Veränderungen der Vertragsentwürfe durch die bezirklichen Stellungnahmen ist auf Grund der Komplexität und Parallelität der Diskussions- und Abwägungsprozesse nicht möglich.

                                                                     

Die Prüfung und Abwägung der Belange aus den bezirklichen Stellungnahmen erfolgte unter folgenden Prämissen:

 

-                 Gewährleistung der uneingeschränkten Planungshoheit der Gemeinde

-                 Genehmigungsvorbehalte der Fachämter bleiben unberührt. Sie werden nicht im Vertrag geregelt.

-                 Die finanzielle Verantwortung für den Bezirk beschränkt sich auf eine spätere Übernahme der Grün– und Freiflächen in das bezirkliche Fachvermögen.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke              Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

              Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

 
 

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