Drucksache - 0522/IV  

 
 
Betreff: Straßenräume in Mitte auch in Zukunft lebendig gestalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Vierhufe 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
21.11.2012 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
19.12.2012 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
23.01.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung Vorberatung
28.11.2012 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
30.01.2013 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Stadtentwicklung Vorberatung
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 16.10.2012
2. BE Soziale Stadt vom 23.01.2013
3. BE Stadtentwicklung vom 30.01.2013
4. Beschluss vom 21.02.2013
5. VzK vom 04.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0522/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Straßenräume in Mitte auch in Zukunft lebendig gestalten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0522/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber Vorhabenträgern von Bauvorhaben im Bezirk Mitte im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 9 BauGB eine Öffnung der Erdgeschoßzonen für Einzelhandel, Dienstleister und Kultur durchzusetzen und auf diese Weise die Belebung des Straßenraums insbesondere für Anwohner und Passanten zu fördern.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, auch für Gebiete mit bereits festgesetzten Bebauungsplänen zu prüfen, wie dem Bezirk eine Einflußnahme auf die Erdgeschoßnutzung von Neubauten ermöglicht werden kann.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 28.02.2013 über das Ergebnis dieser Prüfung Bericht zu erstatten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 26.03.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Bebauungspläne werden gem. § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In Bebauungsplänen können die in § 1 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) genannten Baugebiete festgesetzt werden. Die BauNVO enthält in den § 2 bis 14 Vorschriften über die Zulässigkeit und ausnahmsweise Zulässigkeit bestimmter Nutzungen in den jeweiligen Baugebieten. Einzelhandel, Dienstleitung und Kultur sind sowohl in den Allgemeinen Wohngebieten - wenn sie der Gebietsversorgung dienen - als auch in den Mischgebieten - wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören - und darüber hinaus natürlich in den Kerngebieten allgemein zulässig. In bestehenden Gebieten, die aufgrund ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener Nutzungen eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter Berücksichtigung dieser Eigenart die Wohnungen erhalten und fortentwickelt werden sollen, besteht die Möglichkeit der Sicherung dieser Gebiete als Besondere Wohngebiete. Von dieser Möglichkeit wurde z.B. in der Spandauer Vorstadt Gebrauch gemacht.

 

Die Festsetzungen der Bebauungspläne im Bezirk Mitte haben ein besonderes Augenmerk auf eine gesunde Nutzungsmischung um einer Verödung der Innenstadt entgegenzuwirken. Hierzu gehört neben der Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung und deren Weiterentwicklung auch die Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistung und Kultur. Der Anregung der Bezirksverordnetenversammlung wurde und wird im Rahmen der Bauleitplanung also bereits gefolgt, sofern eine Begründbarkeit in Hinsicht auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gegeben ist.

 

 

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

 

Für eine darüber hinausgehende vertikale Nutzungstrennung innerhalb von Baugebieten mit dem Ziel einer zwingenden Festsetzung zur ausschließlichen Zulässigkeit von Einzelhandel, Dienstleistung oder Kultur in den Erdgeschosszonen von Gebäuden bedarf es eines besonderen städtebaulichen Erfordernisses, da es sich hierbei um einen massiven Eingriff in die Rechte des Eigentümers handelt.

Dieser Eingriff kann in der Regel rechtssicher nur im Einzelfall und abhängig von der städtebaulichen Lage begründet werden.

Im Einzelfall wird von einer solchen vertikalen Nutzungstrennung im Kerngebiet und im Mischgebiet bereits Gebrauch gemacht, wenn die städtebauliche Notwendigkeit entsprechend besteht.

Ein Ausschluss von Wohnen oder eine nur ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnen im Erdgeschossbereich im Allgemeinen Wohngebiet ist städtebaulich in der Regel nicht begründbar.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 
 

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