Drucksache - 0505/IV  

 
 
Betreff: Schulessen in Mitte:
Wird der Bezirk seiner Eigenverantwortung gerecht?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Stein für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 16.10.2012

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus (Drucksache 17/10 643) an den Berliner Senat äußert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:

 

„Die Bezirke schließen Verträge mit den Essenanbietern, die Verträge beinhalten zu berücksichtigende Qualitätskriterien und Preise. Der Senat geht davon aus, dass Qualitätskriterien beim Abschluss von Verträgen der Bezirke mit Essensanbietern für Schulen eine wichtige Rolle spielen. […] Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft empfiehlt einen Bio-Anteil für das Schulmittagessen von 10 %, einige Bezirke erreichen allerdings auch einen Bioanteil von 30 %. Des Weiteren geht der Senat davon aus, dass die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) beim Abschluss von Verträgen der Bezirke mit Essensanbietern für Schulen berücksichtigt werden. Verbindliche Vorgaben durch den Senat gibt es nicht. […] Die Einhaltung und Überprüfung der Qualitätsstandards obliegt der Eigenverantwortung der Bezirke.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

1. Inwiefern richtet sich der Bezirk nach den o.g. Empfehlungen des Senats bei  Vertragsabschlüssen mit Essenanbietern für Schulen?

 

2. Welche Qualitätsstandards definiert der Bezirk Mitte bei Vertragsabschluss mit Essenanbietern für Schulen?

 

3. Falls die Qualitätsstandards der DGE beim Schulmittag als Maßstab gelten: Können diese erfüllt werden? Wenn nein, woran liegt das?

 

4. Wie häufig bzw. wann wird die Einhaltung und Überprüfung der Qualitätsstandards durch wen durchgeführt?

 

5. Wie stellt sich das Bezirksamt nach der größten Krankheitswelle durch Lebensmittel die Schulverpflegung in den  nächsten Jahren vor? Welche Konsequenzen hat es aus diesen Ereignissen gezogen?

 

 
 

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