Drucksache - 0502/IV  

 
 
Betreff: über die Benennung einer Privatstraße in Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bezirksamt Mitte 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.10.2012
2. Anlage-Kartenauszug

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0502/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über die Benennung einer Privatstraße in Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 beschlossen:

 

I.              die an der Heidestraße zwischen Invalidenstraße und Minna-Cauer-Straße neu ent-stehende Privatstraße in „Jean-Monnet-Straße“ zu benennen.

 

 

Begründung:

 

In Umsetzung des Bebauungsplanes II-201 c wird im Ortsteil Moabit an der Heidestraße zwischen Invalidenstraße und Minna-Cauer-Straße eine Privatstraße entstehen. Die Eigentümer haben die Benennung zu Ehren des franz. Unternehmers in „Jean-Monnet-Straße“ beantragt.

 

Die Eigentümer wurden darauf hingewiesen, dass der Straßenname in phonetischer Hinsicht pro-blematisch erscheint, die Benennung wird jedoch trotzdem gewünscht.

Im Gegensatz zu der Benennung in „Simone-de-Beauvior-Straße“ und den vorhandenen ähnlich

klingenden Benennungen „Simone-Bolivar-Straße“ und „Boveristraße“ gibt es zu Jean Monnet keine ähnlich klingenden Straßen- oder Platznamen, die ggf. zu Verwechslungen führen könnten.

 

Die Vorgabe der AV Benennung, „Der Straßenname soll kurz, einprägsam und gut verständlich sein“, wurde bereits in der Fassung vom 29. November 2005 ersatzlos gestrichen und wurde trotz Anfrage/Hinweis in die jetzige Fassung nicht wieder aufgenommen.

 

Die fachliche Ablehnung des Benennungswunsches nur aufgrund problematischer Phonetik ist daher nicht möglich, da es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Einwände oder Bedenken gegen die Benennung in Jean-Monnet-Straße sind nicht bekannt geworden.

 

 

Rechtsgrundlage

 

Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 § 5

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin, 04.09.2012

 

 

 

Dr. Hanke                                                                      Spallek

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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