Drucksache - 0500/IV  

 
 
Betreff: über Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Aktionsraum plus Wedding /Moabit-Fortschreibung 2012
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.10.2012
2. VzK_Anlage1
3. VzK für die 14. BVV

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen

 

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Aktionsraum plus Wedding/Moabit – Fortschreibung 2012
 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt beschließt das  Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Aktionsraum plus Wedding/Moabit – Fortschreibung 2012, welches die erste Fortschreibung des Anfang 2010 beschlossenen Konzeptes darstellt. Das Stadtteilentwicklungskonzept basiert auf einer Zusammenstellung und Auswertung der maßgeblichen sozialräumlichen Daten; Stärken-/Schwächen-Analyse verdeutlichen den Entwicklungsbedarf des Gebietes. Das Konzept trifft Aussagen zu Leitbildern, strategischen Entwicklungszielen und Handlungsfeldern im Aktionsraum plus sowie zu den künftigen Schwerpunkten. Die Ergebnisse der in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführten Stadtteilkonferenzen sind in das INSEK eingeflossen. Die Auswahl der Daten zu Teil 1 - Bestandsanalyse und Gebietszustand - sind denen der Bezirksregionenprofile angeglichen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    Keine
 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

    Keine
 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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