Drucksache - 0474/IV  

 
 
Betreff: Planungsziele des vorhabenbezogenen Bauplans II-125-VE überdenken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Körper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
28.11.2012 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.09.2012
2. Änderungsantrag vom 18.09.2012
3. BE Stadtenwicklung vom 28.11.2012
4. Beschluss vom 20.12.2012
5. Vzk vom 11.03.2013
7. in BVV vom 21.03.2013 abschließend z K genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin0474/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Planungsziele des vorhabenbezogenen Bauplans II-125-VE überdenken

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0474/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-VE aufzugeben und für dieses Gebiet neue Planungsziele zu definieren.

Anstelle des derzeit geplanten Nahversorgungszentrums und Parkhauses sollen folgende Ziele verfolgt werden,

(i)                  Schaffung von Wohnraum

(ii)                gewerbliche Nutzung der Erdgeschossflächen durch Einzelhandel und Gastronomie

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 als Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1VE Folgendes beschlossen:

 

„Die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB führte zu einer grundlegenden Überarbeitung des den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1 VE zugrundeliegenden Vorhabenkonzepts: Neben der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss ist die Entwicklung von Wohnen in den Obergeschossen (3 Vollgeschossebenen) bei Reduzierung der Stellplätze auf eine Ebene geplant. Die Änderung beinhaltet auch die Überarbeitung der architektonischen Gestalt inkl. der Fassade des Gebäudes. Als Folge der Modifizierungen des geplanten Vorhabens wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. des Umweltberichts entsprechend überarbeitet.

 

Auf Grundlage dieser Änderungen des Vorhabens / vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt eine erneute Beteiligung der Behörden sowie eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 BauGB.“

 

Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. HankeCarsten Spallek

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen

Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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