Drucksache - 0354/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin hat verfügt, dass der Deutsche Alpenverein e.V. vorerst kein Kletterzentrum / Kletterhalle in Berlin Mitte errichten darf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
1. Hält das Bezirksamt an seiner Auffassung fest, dass es sinnvoll war, während einer laufenden rechtlichen Auseinandersetzung einen Mietvertrag mit dem Alpenverein abzuschließen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Gründe bewogen das Bezirksamt, die vom Alpenverein eingereichte Baugenehmigung für den Bau einer Kletterhalle mit Datum vom 01. Juli 2011, für eine im Fachvermögen Sport befindliche Fläche zu erteilen, obwohl bereits im Dezember 2010 ein Klageverfahren angängig war?
3. Wie bewertet das Bezirksamt die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin Brandenburg Nr. 19/2012?
4. Hat das Bezirksamt die in der Sitzung des Sportausschusses vom 28.02.2012 durch das Rechtsamt in Aussicht gestellte Stellungnahme ausgefertigt und den zuständigen Stellen übergeben? Wenn ja, wann und an wen? Wann wird hierzu der Sportausschuss inhaltlich in Kenntnis gesetzt? Wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es seitens des Bezirksamtes Überlegungen über das weitere Vorgehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
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