Drucksache - 0326/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Hat das Bezirksamt Mitte von Berlin Kenntnis, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den bezirklichen Wohnungsämter mitgeteilt hat, dass man für die Gesamtstadt nicht mehr von einem entspannten Wohnungsmarkt sprechen könne und deshalb generelle Freistellungen von der Belegungsbindung aufgehoben würden und die Bezirke auf Grund ihrer jeweils besonderen Lage in Eigenverantwortung derartige Freistellungsentscheidungen treffen müssten? 2. Beabsichtigt das Bezirksamt Mitte von Berlin belegungsgebundene Wohnungsbestände pauschal freizustellen? 3. Führt das Bezirksamt Mitte von Berlin mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften Verhandlungen über Verträge zur pauschalen Freistellung von Beständen dieser Wohnungsunternehmen? Wenn ja mit welchen? 4. Beabsichtig das Bezirksamt vor einer pauschalen Freistellung von Beständen von der Belegungsbindung bzw. vor Abschluss darauf gerichteter Verträge mit Wohnungsunternehmen die Öffentlichkeit zu informieren und die BVV zu befassen?
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