Drucksache - 0316/IV  

 
 
Betreff: Teilung des Bebauungsplanes 1-62 „Baufelder Heidestraße“ im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit, in die Bebauungspläne 1-62a „Heidestraße West“, 1-62b „Heidestraße Ost“ und 1-62c „Döberitzer Straße Süd“ und die Durchführung der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
10.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.05.2012
VzK_B_Plan_1_62_Anlage_Teilungsplan

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0316/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Teilung des Bebauungsplanes 1-62 „Baufelder Heidestraße“ im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit, in die Bebauungspläne 1-62a „Heidestraße West“, 1-62b „Heidestraße Ost“ und 1-62c „Döberitzer Straße Süd“ und die Durchführung der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 beschlossen:

 

 

I.          Der Bebauungsplan 1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße, eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorstraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße sowie dem jeweils angrenzenden Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße und der Flurstücke 111/3, 111/4, 82/8, 208 und 209 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 223 im Bezirk Mitte, Ortsteile Moabit und Mitte wird in die Bebauungspläne 1-62a, 1-62b und 1-62c mit den nachfolgenden Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche geteilt:

 

Bebauungsplan 1-62a für die Grundstücke Döberitzer Straße 1-3, Heidestraße 46-55, die nördlich und westlich angrenzenden Flurstücke 36/1, 20/1, 28/1, 26/1, 24/1, 22/1 und 223 (tlw.), Heidestraße 23 (tlw.) und 25 mit Ausnahme der Flächen für die Verbreiterung der Heidestraße, sowie einen Abschnitt der Döberitzer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

Bebauungsplan 1-62b für das Gelände zwischen Heidestraße, Nordhafen, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal und Invalidenstraße mit Ausnahme der Flächen für die Verbreiterung der Heidestraße, für eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorstraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße einschließlich der jeweils angrenzenden Abschnitte des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit

 

Bebauungsplan 1-62c für das Gelände zwischen Döberitzer Straße, Heidestraße, Minna-Cauer-Straße und der westlichen Grenze des Flurstücks 260 mit Ausnahme der Flächen für die Verbreiterung der Heidestraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

II.        Die öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplanentwürfe

 

1-62a für die Grundstücke Döberitzer Straße 1-3, Heidestraße 46-55, die nördlich und westlich angrenzenden Flurstücke 36/1, 20/1, 28/1, 26/1, 24/1, 22/1 und 223 (tlw.), Heidestraße 23 (tlw.) und 25 mit Ausnahme der Flächen für die Verbreiterung der Heidestraße, sowie einen Abschnitt der Döberitzer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit,

 

1-62b für das Gelände zwischen Heidestraße, Nordhafen, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal und Invalidenstraße mit Ausnahme der Flächen für die Verbreiterung der Heidestraße, für eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorstraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße einschließlich der jeweils angrenzenden Abschnitte des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit sowie

 

1-62c für das Gelände zwischen Döberitzer Straße, Heidestraße, Minna-Cauer-Straße und der westlichen Grenze des Flurstücks 260 mit Ausnahme der Flächen für die Verbreiterung der Heidestraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

werden entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren 1-62 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

III.     Die der Durchführung dieser Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62 umfasst bislang im Wesentlichen die Grundstücksflächen beiderseits der Heidestraße zwischen dem Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal und den Bahnanlagen nördlich des Hauptbahnhofs sowie kleinerer Bereiche östlich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht hierbei weitgehend der Abgrenzung des geplanten Stadtquartiers Heidestraße, für das nach Maßgabe des vom Senat von Berlin und vom Bezirksamt Mitte beschlossenen Masterplan Berlin Heidestraße eine zusammenhängende städtebauliche Entwicklung realisiert werden soll. Für das Bebauungsplanverfahrens 1-62 wurden die Beteiligungsschritte nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB durchgeführt und abgeschlossen.

 

Seitens der Eigentümerin eines Großteils der Flächen westlich der Heidestraße wurde im Zuge der weiteren Projektentwicklung die Notwendigkeit gesehen, die Nutzungsstruktur im Bereich westlich der Heidestraße einer erneuten Überprüfung zu unterziehen und untersuchen zu lassen, ob eine Verringerung des im Masterplan Berlin Heidestraße vorgesehenen Anteils von Büro- und Dienstleistungsnutzungen zugunsten einer Erhöhung des Wohnanteils, ggf. unter Anpassung des städtebaulichen Strukturkonzeptes, möglich ist. Der entsprechende Planungsprozess dauert an und soll in einem mit dem Land Berlin abgestimmten Verfahren einer Lösung zugeführt werden.

 

Für die Ostseite der Heidestraße besteht zudem aufgrund einer jüngst abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen der Eigentümerin der Grundstücke und einem Hamburger Projektentwickler ein erhöhter Entwicklungsdruck für die Flächen südlich der geplanten Wasserfläche.

 

Damit die mit dem Planungsprozess für die Westseite der Heidestraße zusammenhängenden erforderlichen Abstimmungen und Verfahren nicht zu einer Verzögerung der gesamten Gebietsentwicklung führen, wird der Bebauungsplan 1-62 entlang der Heidestraße geteilt und unter den Bezeichnungen 1-62a „Heidestraße West“, 1-62b „Heidestraße Ost“ und 1-62c „Döberitzer Straße Süd“ fortgeführt. Eine Sonderstellung nimmt hierbei der zukünftige Bebauungsplan 1-62c ein. Die Flächen innerhalb des vorgesehenen räumlichen Geltungsbereichs werden fast vollständig bis zur Fertigstellung der S-Bahnlinie S 21 als Baustelleneinrichtungsflächen benötigt und sind als solche planfestgestellt. Zeithorizont für die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes der S-Bahnlinie S 21 ist nach gegenwärtigem Planungsstand das Jahr 2017. Da für diese insoweit planungsbefangenen Flächen gegenwärtig und in näherer Zukunft kein unmittelbarer Entwicklungsdruck besteht, werden diese zukünftig in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung 1-62c beplant.

 

Nach dem Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren 1-62 durch das Ergebnis vom 18.01.2012 (vgl. BVV-Drucksache-Nr. 0214/IV) sind nunmehr die öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren 1-62 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von

benötigt, die im Bezirksplan 2012 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitzustellen sind.

 

ca. 3.000 €

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Anlage: Teilungsübersicht

 

 

 
 

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