Drucksache - 0297/IV  

 
 
Betreff: Missbilligung des Stadtrates für Finanzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Fraktion Die Linke Urchs Piratenfraktion Lang 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.04.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Amtsführung des für die Erarbeitung des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplanes Mitte 2012/2013 zuständigen Finanzstadtrates des Bezirks Mitte Herrn Dr. Hanke wird missbilligt.

 

Begründung:

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat für alle Bezirke verbindlich festgelegt, dass der Bezirkshaushaltsplan 2012 / 2013 (Stand: BVV-Beschluss) bis zum 18. März 2012 dem Abgeordnetenhaus zuzuleiten sei.

 

Die Beschlussfassung über den Bezirkshaushaltsplan ist bereits in der Verfassung von Berlin der BVV zugewiesen[1]. Dementsprechend definiert das Bezirksverwaltungsgesetz diese Beschlussfassung als prioritäre Zuständigkeit:

Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über

1. den Bezirkshaushaltsplan (...)“[2]

 

Die Aufgaben des Bezirksamtes in diesem Zusammenhang ergeben sich aus den Paragrafen 36 BezVG und der LHO. Das Bezirksverwaltungsgesetz bestimmt zu den Aufgaben des Bezirksamtes, dass ihm insbesondere „die Einbringung von Vorlagen bei der Bezirksverordnetenversammlung (§§ 12, 13, 15, 16)“[3] obliegt. Der Verweis auf § 12 umfasst gerade den Bezirkshaushaltsplan. Der § 30 LHO verpflichtet das Bezirksamt, den von der BVV beschlossenen Bezirkshaushaltsplan dem Abgeordnetenhaus unmittelbar zuzuleiten.

 

Das Bezirksamt steht damit in der Pflicht, der BVV einen den Anforderungen des Gesetzgebers und den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechenden Entwurf eines Bezirkshaushaltsplanes vorzulegen.

 

Das Bezirksamt Mitte ist - als einziges Bezirksamt in Berlin - dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Es hat damit der BVV nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, sich mit den Planungen des Bezirksamtes auseinander zu setzen - geschweige denn, einen Beschluss zum Haushaltsplan zu fassen.

 

Staatssekretär Klaus Feiler hat das Verhalten des Bezirksamtes Mitte bei der 1. Lesung der Bezirkshaushaltspläne im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 30. März 2012 als "klar rechtswidrig" bezeichnet.

 

Innerhalb des Bezirksamtes trägt der für Finanzen zuständige Bezirksbürgermeister die Verantwortung für dieses Desaster. Die BVV spricht ihm daher eine Missbilligung aus.

 

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung; sie übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus, beschließt den Bezirkshaushaltsplan und entscheidet in den ihr zugewiesenen Angelegenheiten.“ Artikel 72 Verfassung von Berlin

§ 12 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

 


[1] „Die Bezirksverordnetenversammlung ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung; sie übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus, beschließt den Bezirkshaushaltsplan und entscheidet in den ihr zugewiesenen Angelegenheiten.“ Artikel 72 Verfassung von Berlin

[2] § 12 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

[3] § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

 
 

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