Drucksache - 0279/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Der Senat hat einen Gesetzentwurf für die Abschaffung der besonderen Bedarfsprüfung für den Hort in der 5. Und 6. Klasse beschlossen.
1. Mit welchem Bedarf rechnet das Bezirksamt für Mittes Grundschulen bei Umsetzung des Gesetzentwurfs, wenn der Senat berlinweit von ca. 7.000 Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Klassen ausgeht, die bei Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus ein Hort-Angebot nutzen können und was bedeutet dies im Hinblick auf den dafür notwendigen Raumbedarf an Mittes Grundschulen und Förderzentren? 2. Wie bewerte das Bezirksamt, dass der Gesetzentwurf des Senats keine Ferienbetreuung für diese Schülerinnen und Schüler an den offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie an den sonderpädagogischen Förderzentren vorsieht und dieser Bedarf durch die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen abgedeckt werden soll? Sind diese Einrichtungen darauf vorbereitet und wie soll dies finanziert werden, damit keine Schülerin und kein Schüler ausgeschlossen wird? 3. In welcher Art und Weise und in welchem finanziellen Umfang trifft das Bezirksamt bei der Haushaltsplanaufstellung Vorsorge, um dem Gesetz und den dann Anspruchsberechtigten, soweit es durch das Abgeordnetenhaus beschlossen werden wird, gerecht zu werden? 4. In welcher Art und Weise hat das Bezirksamt gegenüber dem Senat zum Gesetzentwurf Stellung genommen und welche Aktivitäten wurden und werden unternommen, um „Nachbesserungen“ im Interesse der betroffenen Familien zu erreichen?
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