Drucksache - 0276/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass von Eltern bevorzugte Grundschulen aufgefordert werden, ihre Klassenfrequenzen zu erhöhen? Wenn ja, auf welche Anzahl von Kindern soll die Klassenfrequenz erhöht werden? (Zur Zeit liegt die Klassenfrequenz bei 23, höchstens 25 Kindern)
2. Werden die 1,7 - 2,0 Quadratmeter pro Kind, die nach dem Musterraumprogramm vorgeschrieben sind, eingehalten (Gruppen - und Ruheräume ausgenommen)?
3. Verändert sich dadurch die Zügigkeit der Schulen?
4. Durch die Erhöhung der Klassenfrequenzen entsteht die Notwendigkeit, zusätzliche Räume für Lerngruppen bereitzuhalten. Wie wird dieses Problem dann an den betroffenen Schulen gelöst?
5. Hält das Bezirksamt diese Vorgehensweise für bildungspolitisch vertretbar? Wenn nein: Wie hat das Bezirksamt auf Senatsebene interveniert, um die ansteigende Zahl von zu beschulenden Kindern durch Veränderung des Musterraumprogramms oder einer Refinanzierung bildungspolitisch zu lösen?
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |