Drucksache - 0245/IV  

 
 
Betreff: Geschlechtersensible Haushaltsplanung (Gender Budgeting) im Haushalt des Bezirksamtes Mitte stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gesundheit und GleichstellungBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Radloff-Gleitze Wendel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.03.2012
2. Beschluss vom 22.03.2012
3. Version vom 13.08.2013
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen                                                       

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0245/IV

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Geschlechtersensible Haushaltsplanung (Gender Budgeting) im Haushalt des Bezirksamtes Mitte stärken

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0245/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, den Anspruch der Geschlechtergerechtigkeit in den Grundsätzen und Instrumenten der Haushaltsplanaufstellung und bei der Überprüfung der Haushaltswirtschaft (Gender Budgeting) durchgängig und wirksam zu verankern.

 

Produktblatt und dementsprechend der Produkthaushaltsplan sind als Instrumente zu nutzen, Haushaltsansätze nicht nur in Einzelfällen geschlechterspezifisch darzustellen.

 

Darauf aufbauend kann und hat dann die geschlechterspezifische Auswertung und das Ziehen von Schlussfolgerungen zu erfolgen.

 

Produktblatt/Produkthaushaltsplan anderer Bezirke (z.B. Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) können hier Orientierung sein.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die Senatsverwaltungen und die Bezirke sind vom Abgeordnetenhaus aufgefordert worden (Auflage Nr. 12 zum Haushalt 2012/2013), im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung darzustellen, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsaufstellung gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verfassung von Berlin gesichert wird.

 

Dies geschieht weiterhin in der Form, wie sie bereits seit dem Doppelhaushalt 2006/2007 praktiziert und seitdem von der landesweiten AG Gender Budgeting konzeptionell weiterentwickelt wurde.

 

Auf Beschluss des Rats der Bürgermeister wurden die Produkte festgelegt, für die geschlechts-sensitive Daten in den Bezirken zu erheben sind. Die ausgewählten Produkte sind auch im aktuell aufzustellenden Doppelhaushalt 2014/2015 weiter zu bearbeiten.

 

Dem Vorbericht zum Bezirkshaushaltsplan ist eine tabellarische Übersicht beizufügen, aus der die untersuchten Produkte, die Bezugsgröße, das Produktbudget sowie die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer (absolut und prozentual) und der Ort der detaillierteren Ergebnisdarstellung hervorgehen.

 

Um eine schnelle und frühzeitige Berücksichtigung von Gender Budgeting in den entsprechenden Handlungsfeldern auf Senats- und Bezirksebene zu erreichen, wird die Datenerhebung und -pflege bei den bisher analysierten Haushaltstiteln bzw. Produkten kontinuierlich fortgesetzt; noch nicht analysierte Bereiche, insbesondere bei den Zuwendungsempfängern, werden auf ihre Eignung hin überprüft.

 

Die AG Gender Budgeting hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, künftig mehr Wert auf eine qualitative Verbesserung der Gender-Erläuterungen zu legen.

 

Eine qualitative Erweiterung des bestehenden Verfahrens soll dadurch erreicht werden, dass zu den einzelnen Produkten Ziele definiert und weitere Aussagen getroffen werden. Zu den jeweils bezirksindividuell gesehenen Möglichkeiten sollen zielgerichtete Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Daten und weiterführende Ausführungen zu den Produkten werden daher in den Allgemeinen Erläuterungen der inhaltlich betroffenen Fachkapitel ausgewiesen.

 

Eine freiwillige quantitative Ausdehnung auf weitere zu untersuchende Produkte ist wünschenswert, jedoch nicht zuletzt abhängig von (nicht) vorhandenen personellen und fachlichen Kapazitäten in den einzelnen Organisationseinheiten.

 

Als Arbeitshilfe kann der Leitfaden „Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens“ der (vormaligen) Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verwendet werden, der auf der Intranetseite der Senatsverwaltung für Finanzen hinterlegt ist und interessierten Bezirksverordneten auf Anfrage in Dateiform zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, den       .     .2013

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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