Drucksache - 0228/IV  

 
 
Betreff: Keine Haushaltsplanaufstellung ohne politische Schwerpunktsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2012
2. Beschluss vom 22.03.2012
3. Version vom 13.08.2013
4.Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen                                         

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0228/IV

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Keine Haushaltsplanaufstellung ohne politische Schwerpunktsetzung

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0228/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Umsetzung des Eckwertebeschlusses von politischen Schwerpunkten leiten zu lassen. Diese sollen sich am Leitbild soziale Stadt orientieren und das Hauptaugenmerk auf die Bereiche Kinder/Jugend, Bildung und Integration legen. Das Bezirksamt soll damit der Schwerpunktsetzung folgen, wie sie im Konsolidierungskonzept 2009 – 2013 durch die BVV beschlossen wurde.“

 

 

Das Bezirksamt hat am   06 .08 .2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Bereits bei der Vorbereitung des Eckwertebeschlusses 2014/2015 sind die in dem Ersuchen benannten Schwerpunkte berücksichtigt worden. So hat das Bezirksamt bei der Untersetzung des Finanzierungsdeltas von mehreren Mio. Euro diese weitestgehend ausgespart, über die jeweiligen Überlegungen und Entscheidungen sind die Mitglieder des Hauptausschusses der BVV zeitnah und umfassend informiert worden. Vielmehr sind hier sogar im Vergleich zum Basisjahr 2012 maßvoll Mehrbedarfe für 2014 anerkannt oder zumindest für das zweite Planjahr 2015 vorgemerkt worden. Beispielhaft zu nennen sind eine Aufstockung des Medienetats der Bibliotheken, die Finanzierung von drei Familienzentren aus bezirklichen Mitteln, die Aufstockung der Ansätze für die Unterhaltung von Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen und die Beschaffung eines neuen Büchereibusses.   

 

Überdies sind wie schon bei der vorangehenden Planung für die Jahre 2011 – 2015 auch bei der Aufstellung der Investitionsplanung 2013 – 2017, die in den Haushaltsplan 2014/2015 einfließt, die aus der pauschalen Investitionszuweisung zur Verfügung stehenden und weitgehend frei planbaren Mittel rechnerisch unter Berücksichtigung der Sozialindizes den vier Prognoseräumen zugeordnet und für dort notwendige bauliche Maßnahmen veranschlagt worden.

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:) Auf den Eckwertebeschluss

) 2014/2015 (Drs. Nr. 0958/IV)

) und den noch vorzulegenden

) Haushaltsplanentwurf 2014/2015

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: ) wird verwiesen

 

 

 

Berlin, den       .     .2013

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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