Drucksache - 0225/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0225/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Seniorenvertretung des Bezirkes Mitte Aktivitäten im Rahmen des europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen zu planen und durchzuführen.“
Das Bezirksamt hat am 13. November 2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 hat der europäische Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ausgerufen. Der Aufruf ging an alle Mitgliedsstaaten, die regionalen Behörden, die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales schreibt dazu: „Ziel des Europäischen Jahres ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Wert des aktiven Alterns und die Schaffung einer Kultur des aktiven Alterns in Europa. Wesentlich, auch für die Berliner Seniorenpolitik, ist die Förderung von Aktivitäten, die zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung und zur Überwindung überholter Altersbilder und Altersklischees beitragen können“. Die Auftaktveranstaltung für Deutschland fand bereits am 06.02.2012 im dbb Forum in Berlin statt.
Das Bezirksamt Mitte hat dieser Aufruf im Rahmen seiner klar begrenzten kommunalen Verantwortung zeitlich nicht so erreicht, dass sowohl eine Projektentwicklung als auch die Erarbeitung eines Finanzierungsplanes möglich gewesen wäre. Die Anmeldung und Beantragung einer finanziellen Förderung von Projekten (Finanzierungsplan) hätte bis zum 04.11.2011 erfolgen müssen. Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass es zur Inangriffnahme einer solch komplexen Themenstellung sowohl personeller als auch finanzieller Ressourcen bedarf. Beides ist nicht vorhanden. Das Sozialamt Mitte seinerseits verfügt über keine Stellen, denen die Aufgabe der Sozialplanung und damit die entsprechenden sozialplanerischen Kompetenzen zugeordnet sind.
Das Bezirksamt hat dennoch versucht, sich Anregungen sowohl im Gespräch mit der Seniorenvertretung als auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales zu holen. Die Seniorenvertretung hat deutlich gemacht, dass sie den Bedarf nach mehr generationsübergreifenden Angeboten sieht und dass sie ihrerseits verstärkt das Instrumentarium der Sozialraumorientierung nutzen will.
Auf den Internetseiten des Landes Berlin wurde deutlich, dass die dort gelisteten Veranstaltungen zum „Europäischen Jahr für Aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ zum überwiegenden Teil den Charakter von Fachtagungen und Konferenzen haben,
die zentral vom Land organisiert sein sollten. An prominenter Stelle steht die 38. Berliner Seniorenwoche mit einer stolzen Zahl an Veranstaltungen, die sich im Wesentlichen aber aus dem „normalen“ Angebot der Seniorenfreizeiteinrichtungen der einzelnen Bezirke und von Trägern zusammensetzen, wie z. B. Englischkurs, Rentenberatung, Cafénachmittage, Computerschulungen etc. Zur Eröffnung der 38. Berliner Seniorenwoche am 25. August auf dem Breitscheidplatz war die bezirkliche Seniorenvertretung an einem gemeinsamen Stand mit dem Bezirksamt Lichtenberg vertreten.
Das Bezirksamt sieht sich durchaus bei der Begleitung dieser Thematik des aktiven Alterns in der Pflicht und stellt dies durch die Arbeit in den Seniorenbegegnungsstätten, die Organisation von Erholungsreisen und die intensive Begleitung der Sozialkommissionen zu einem großen Teil sicher. Für die Entwicklung konzeptionell neuer Modelle benötigt das Bezirksamt aber dringend kompetente Partner und einen angemessenen Zeitrahmen, um entsprechend eines Aufrufes tätig zu werden. Eine frühzeitige Bündelung der Ressourcen auf Landesebene bei künftigen europaweiten Initiativen der europäischen Gremien wäre hier eine wichtige Voraussetzung.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, 13.11.2012....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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