Drucksache - 0217/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Hat das Bezirksamt in der Zwischenzeit weitere Konsequenzen aus den festgestellten Abrechnungsunregelmäßigkeiten bei den ambulanten Pflegediensten gezogen? 2. Welche Maßnahmen kann das Bezirksamt ergreifen um zukünftig solchen Unregelmäßigkeiten entgegen zu wirken? 3. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin einheitliche Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsunregelmäßigkeiten im ambulanten Pflegedienst ergreifen wird?
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