Drucksache - 0203/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt die vorläufigen Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts, die Rechtmäßigkeit der Bescheide für die Erschließungsbeiträge anzuzweifeln?
2. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt es versäumt, alle Grundstücke in die Kosten einzubeziehen?
3. Auf welcher Grundlage entschied das Bezirksamt, den Qudratmeterpreis für die betreffenden Straßenflächen auf bis zu 4.200 € anzusetzen und ist in diesem Zusammenhang mit weiteren Verfahren zu rechnen?
4. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die finanziellen Verluste ein? Sollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes rechtskräftig werden, welche Auswirkungen hätte das auf den Bezirkshaushalt von Mitte?
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