Drucksache - 0193/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele und welche öffentlichen Einrichtungen des Bezirks befinden sich in der unmittelbaren Nähe eines sog. „Störfallbetriebes“ nach der Seveso-II-Richtlinie und der Störfallverordnung und dürften nach jüngster Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes dort heute nicht mehr gebaut bzw. angesiedelt werden?
2. Welch Auswirkungen hat das o.g. Urteil des EU-Gerichtshofes auf den weiteren Betrieb der betroffenen Einrichtungen und welche Maßnahen hat das Bezirksamt ergriffen, um mögliche Gefährdungen für die Betroffenen so weit wie möglich zu minimieren?
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