Drucksache - 0192/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art: Dringlichkeitsvorlage Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 16.02.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache

M i t t e   von Berlin               Nr.         0192 / IV

 

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -

 

über dieBerufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

1. Für die stimmberechtigte Bürgerdeputierte des Jugendhilfeausschusses, Frau Iris Hölling, wird ein stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied benannt:

 

Jugendverbände

 

Herr

Robert Rostoski

- Bezirksjugendring Mitte / SJD Die Falken -

 

 

2. Die benannte Person wird als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss 6 Bürgerdeputierte an.

 

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 9 AG KJHG).

 

Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied ist durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2012 benannt worden.

 

Die Bürgerdeputierten werden durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 35 Abs. 6 AG KJHG gewählt.

 

 

 

U. Davids

BezirksstadtratBerlin, den _______________

 

 
 

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