Drucksache - 0192/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
M i t t e von Berlin Nr. 0192 / IV
Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -
über dieBerufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Für die stimmberechtigte Bürgerdeputierte des Jugendhilfeausschusses, Frau Iris Hölling, wird ein stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied benannt:
Jugendverbände
Herr Robert Rostoski - Bezirksjugendring Mitte / SJD Die Falken -
2. Die benannte Person wird als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen.
Begründung:
Gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss 6 Bürgerdeputierte an.
Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 9 AG KJHG).
Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied ist durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2012 benannt worden.
Die Bürgerdeputierten werden durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 35 Abs. 6 AG KJHG gewählt.
U. Davids BezirksstadtratBerlin, den _______________
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |