Drucksache - 0163/IV  

 
 
Betreff: Rotes Rathaus bleibt Rotes Rathaus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Draeger 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
10.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.02.2012
2. Beschluss vom 23.02.2012
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.05.2012
4. ANLAGE zu Antwort

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin0163/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Rotes Rathaus bleibt Rotes Rathaus

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0163/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der BVG darauf einzuwirken, dass die geplante Haltestelle der U5 vor dem Roten Rathaus auch „Rotes Rathaus“ heißt – idealerweise noch mit dem Zusatz „Nikolaiviertel“.

 

 

Das Bezirksamt hat am 24.04.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Beschluss der BVV wurde der BVG mit der Bitte um Beachtung und Stellungnahme übersandt. Da die Vergabe der Bahnhofsnamen jedoch nicht in der Entscheidungsgewalt der BVG liegt, hat diese den Beschluss an die zuständige Genehmigungsbehörde, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet.

 

Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt eine Stellungnahme vor, welche anliegend zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den 24. April 2012

 

 

 

Dr. HankeCarsten Spallek

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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