Drucksache - 0156/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. In welchem Ausmaß und für welchen Zeitraum hat das Bezirksamt Werbeaufsteller im Rahmen der Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes genehmigt, die in einem direkten Zusammenhang mit der „Berlinale 2012“ stehen (Antwort bitte aufgeteilt in Werbeformatgrößen und zugehöriger Anzahl)? 2. In welcher Höhe fallen dafür Sondernutzungsgebühren an und in welchem Kapitel/Titel werden diese Gebühren berücksichtigt?
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