Drucksache - 0152/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Muss die BVV davon ausgehen, dass bei Übernahme der Aufgabe „Ausnahmegenehmigungen und Vignetten für Gewerbetreibende“ durch das Ordnungsamt am 1. Januar 2012, entgegen der in der Sitzung der BVV Mitte am 19. Januar 2012 mitgeteilten Anzahl von ca. 500 nicht bearbeiteten Vorgängen, tatsächlich Rückstände in einer Größenordnung von über 2.100 Anträgen vorliegen? 2. Trifft es zu, dass, wie in der Sitzung der BVV Mitte am 19. Januar 2012 mitgeteilt, bei der Übernahme der Aufgaben aus dem abgebenden bisher zuständigen Amt für Bürgerdienste die „im Bezirk übliche Ordnung im Verwaltungshandeln“ praktiziert wurde? 3. Trifft es zu, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. der Genehmigungsfähigkeit bei etlichen der bis zum 31. Dezember 2011 erteilten Ausnahmegenehmigungen und Vignetten und damit einhergehende negative Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt bestehen?
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