Drucksache - 0145/IV  

 
 
Betreff: Kündigung der Seniorenfreizeitstätte Rheinsberger Str. 56
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.02.2012
2. Beschluss vom 23.02.2012
3. Vzk vom 11.03.2013
4.in BVV abschließend zur Kenntnis genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

06.02.2013 

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0145/IV

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  Kündigung der Seniorenfreizeitstätte Rheinsberger Str. 56 “

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2012 beschlossen: „Der Mietvertrag für die Seniorenbegegnungsstätte Rheinsberger Str. 56 wird spätestens am 29.02.2012 fristgemäß nach § 3 des Mietvertrages zum 31.08.2012 gekündigt. Die Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mitte e.V. zur Betreuung der Seniorenfreizeitstätte/ Begegnungsstätte Rheinsberger Straße wird ebenfalls gekündigt.“ (DS Nr. 0145/IV)

 

Das Bezirksamt hat am 12.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Mitte von Berlin und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mitte e.V. zur Betreuung der Seniorenfreizeitstätte/ Begegnungsstätte Rheinsberger Str. 56 vom 20.12.2006 wurde zum 31.08.2012 gekündigt.

Das vertragsgemäße Ende des Mietverhältnisses musste richtigerweise auf den 30. September 2012 korrigiert werden. Die Kündigung des Mietvertrages erfolgte demzufolge am 27.03.2012 zum 30.09.2012.

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen