Drucksache - 0142/IV  

 
 
Betreff: Investitionsblockade für Schulen und Sport vermeiden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 19.01.2012
2. Beschluss vom 24.01.2012
3.Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .01.2013

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.:          23700

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0142 / IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Investitionsblockade für Schulen und Sport vermeiden!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0142/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den Vorbereitungen für die im Jahr 2012 geplanten Maßnahmen im Rahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms (SSSP) zu beginnen und die Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung zu erwirken, so dass diese im Sinne des Art. 89 (1) VvB dargestellt werden können.“

 

Das Bezirksamt hat am 08.01.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wie in den Vorjahren bestanden die Maßnahmen des SSSP 2012 etwa hälftig aus weiterführenden und neubeginnenden Maßnahmen.

 

Die Umsetzung der weiterführenden Maßnahmen und die Vorbereitung der neubeginnenden Maßnahmen erfolgte unmittelbar nach Vorlage der haushaltsrechtlichen Prüfung der Voraussetzungen nach Art. 89 (1) VvB. Die entsprechenden Vermerke dazu lagen dem Baumanagement am 08.05.2012 vor.

 

Rechtsgrundlage:


§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

- 2 -

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

    keine

 

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

    keine

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

Dr. HankeUlrich Davids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 
 

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