Drucksache - 0141/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Zum Zeitplan des Bezirksamtes bei der Aufstellung des Bezirkshaushaltes fragen wir das Bezirksamt:
1. Wann strebt das Bezirksamt an, einen Eckwertebeschluss für den Haushalt vorzulegen?
2. Wann plant das Bezirksamt, einen Entwurf für den Haushalt in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einzubringen?
3. Wann geht das Bezirksamt davon aus, dass für die BVV ein Beschluss über den Haushalt damit möglich ist?
4. Welche Konsequenz erwartet das Bezirksamt daraus, falls ein Haushaltsbeschluss erst nach dem von der Senatsfinanzverwaltung vorgegebenen Termin möglich sein wird? Sieht das Bezirksamt daraus Vor- oder Nachteile für den Bezirk?
5. Welche Folgen entstünden durch einen Beschluss des Bezirkshaushalts zu einem späteren Datum als von SenFin vorgegeben für das weitere Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung. Entstehen daraus Probleme für die Durchführung des Haushalts im Bezirk Mitte? Falls ja, welche?
6. Geht das Bezirksamt davon aus, dass ein Haushaltsbeschluss genügt, um eine eigenständige Haushaltswirtschaft des Bezirkes sicher stellen zu können oder erwartet das BA die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes, um nicht der vorläufigen Haushaltswirtschaft zu unterliegen? Falls eine Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes notwendig sein sollte, wann legt das Bezirksamt den Entwurf vor?
7. Welche angestrebten Termine für die Beschlussfassung über die jeweiligen Haushalte sind dem Bezirksamt aus anderen Bezirken bekannt? Wo liegt das Zieldatum für Mitte in diesem Vergleich?
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