Drucksache - 0123/IV  

 
 
Betreff: Bildungspaket der Bundesregierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Gün 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.01.2012
2. Beschluss vom 24.01.2012
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.02.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

09.02.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr. 0123/IV

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Bildungspaket der Bundesregierung“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.  0123/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, damit mehr berechtigte Menschen ihre Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket realisieren. Der BVV ist bis zum 30.04.2012 Bericht zu erstatten.“

 

Das Bezirksamt hat am  ................................... beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt sieht keine Notwendigkeit, über die bereits vorhandenen und funktionierenden Informationskanäle hinaus Maßnahmen zur Realisierung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu ergreifen.

 

Die Aufklärungsarbeit zum Bildungspaket erfolgt in allen Bürgerämtern, im Jobcenter, in der Wohngeldstelle und im Sozialamt des Bezirksamtes Mitte. Die Leistungsberechtigten werden gezielt mit Hilfe von Broschüren und Plakaten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf das Bildungspaket aufmerksam gemacht. Die Informationsmaterialien zum Bildungspaket werden in unterschiedlichen Sprachen angeboten, damit eventuell vorhandene Sprachbarrieren überbrückt werden können. Auch in den Schulen/ Freizeitbereichen und Kindertagesstätten wird gezielt durch Aufklärung der Eltern durch die Lehrkräfte und das Kita-Personal für das Bildungspaket geworben.

 

Antragsformulare liegen in allen Bürgerämtern und Leistungsstellen des Bezirksamtes Mitte aus und können dort auch wieder eingereicht werden. Bei der Beantragung der Leistungen aus dem Bildungspaket werden den leistungsberechtigten Eltern Hilfestellungen beim Ausfüllen von Vordrucken angeboten.

 

Die Träger und Kindertagesstätten sind über das Verfahren der Antragstellung von der Senatsverwaltung angeschrieben und informiert worden. Daher erhalten Eltern die ersten Informationen in den Kindertagesstätten. Sowohl die Eltern als auch die Träger und Kita-Leitungen haben die Möglichkeit, sich bei speziellen Fragen im bezirklichen Fachdienst Kindertagesbetreuung beraten zu lassen.

 

Die von der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung herausgegebene Broschüre - „Das Bildungspaket    Mitmachen möglich machen   So macht´s Berlin!“ - liegt in deutscher, englischer, russischer, türkischer und arabischer Sprache vor und ist im Fachdienst in ausreichender Anzahl vorhanden. Sie wird an die interessierten Eltern weitergegeben. Ebenfalls wurden das Verfahren und die Antragsformulare in vier regionalen FachAGen Tagesbetreuung nach § 78 SGB VIII den Trägervertretern und Kitavertretern vorgestellt. Es stehen zur Unterstützung und Beratung der Eltern, der Kita-Leitungen, der Schulen und allen weiteren Fachkräften im Jugendamt zurzeit zwei volle Stellen zur Verfügung.

 

 

 

Die Musikschule nimmt den Hinweis auf den Bildungsgutschein in die persönlichen Beratungsgespräche mit Interessenten auf. Dies geschieht zumeist telefonisch oder in den persönlichen Beratungsgesprächen in den Sprechstunden an den drei Zweigstellen. Die Arbeitsbereichsleitungen sind hierüber ebenso informiert wie die Verwaltungsmitarbeiterinnen und die Zweigstellenleitungen. Ein Hinweis auf der Internet-Seite ist in Arbeit.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, ....................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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