Drucksache - 0121/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass in Berlin der Handel mit sog. „E-Zigaretten“, sowohl in der Ausführung mit nikotin- wie auch aromenhaltiger Flüssigkeit, einheitlich geregelt und eine gesetzliche Grundlage für ein Handelsverbot erlassen wird – sofern keine verlässlichen Angaben darüber bestehen, welche möglichen Gesundheitsgefährdungen durch den Gebrauch der „E-Zigaretten“ bestehen.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, in der Zwischenzeit den Handel mit „E-Zigaretten“ im Bezirk Mitte nach Möglichkeit zu unterbinden. |
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