Drucksache - 0106/IV  

 
 
Betreff: Weiterführung des Bebauungsplanes III-226 (Kolonie Virchow) mit geänderten Planinhalten, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung usw.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.01.2012
VzK_B_Plan_III_226_Anlage_A4_alte_Planung
VzK_B_Plan_III_226_Anlage_2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Weiterführung des Bebauungsplanes III-226 (Kolonie Virchow) im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding mit geänderten Planinhalten, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.01.2012 beschlossen:

 

I.           Der Bebauungsplan III-226 für die Grundstücke Luxemburger Straße 25, Tegeler Straße 28A, Triftstraße 12, 13 und Kolonie Virchow im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding ist mit teilweise geänderten Planinhalten weiterzuführen.

 

II.         Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes III-226 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

III.       Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung zu I.:

 

Der Bebauungsplan III-226 soll die rechtliche Grundlage für den Erhalt des vorhandenen Bestandes an öffentlichen Grünflächen – öffentlicher, pädagogisch betreuter Kinderspielplatz, öffentlicher Kinderbauernhof, Dauerkleingärten – und die Sicherung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ bilden, eine geordnete städtebauliche Entwicklung, verbunden mit einer Gebietsumwandlung von „allgemeinem Wohngebiet“ (Baunutzungsplan) in öffentliche Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche sichern sowie den Belangen des Umweltschutzes und dem Bedarf an bezirklicher Infrastruktur Rechnung tragen.

In Zusammenhang mit der Sicherung der Kleingartenkolonie Virchow ist noch folgender Sachverhalt anzumerken:

Im Rahmen der städtebaulichen Konzeption für den Bezirk Wedding, jetzt Bezirk Mitte, war der Erhalt der zahlreich vorhandenen Kleingartenflächen immer Bestandteil jeglicher Planungsüberlegungen. So auch nach Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 1.4.1983. Im Benehmen mit den zuständigen Senatsverwaltungen wurde aufgrund der Regelungen des BKleingG bzgl. der Weitergeltung von Pachtverträgen sowie der Definition von Dauerkleingärten die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Sicherung von vorhandenen Kleingartenanlagen für notwendig erachtet.

Nach § 1 Abs. 3 BKleingG ist ein Dauerkleingarten definiert als ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist.

Vor diesem Hintergrund fasste die Bezirksverordnetenversammlung Wedding am 20. September 1984 einen Beschluss, nach dem das Bezirksamt Wedding ersucht wurde, die vorhandenen Dauerkleingärten im Bezirk Wedding planungsrechtlich zu sichern.

 

Die ursprüngliche Planung des Bebauungsplanentwurfes III-226 aus dem Jahre 1995 enthielt bereits die Sicherung von Dauerkleingärten auf der Fläche der bestehenden Kleingartenkolonie Virchow, öffentlicher Kinderbauernhof, öffentlicher Abenteuerspielplatz, öffentlicher Spielplatz und Kindertagesstätte. Diese Ziele werden mit dem Bebauungsplanentwurf III-226 weitestgehend weiter verfolgt, auch wenn die Flächenaufteilung, wie der Anlage zu entnehmen ist, nach intensiven Gesprächen mit den betreffenden Fachämtern verändert wurde.

 

Gemäß Schreiben der Abteilung Jugend wird für den Bereich weiterhin ein Bedarf für einen Kita-Standort mit einer Größe von ca. 2000m² gesehen. Da die ursprünglich im Bebauungsplanentwurf III-226 hierfür vorgesehene Fläche im Bereich Triftstraße / Ecke Tegeler Straße seit vielen Jahren von dem dort ansässigen Abenteuerspielplatz / öffentlichen, pädagogisch betreuten Kinderspielplatz genutzt wird, für den die Fläche auch mit öffentlichen Mitteln hergestellt wurde, einigte man sich innerhalb der Fachabteilungen auf einen Flächentausch innerhalb des Geltungsbereiches. Künftig wird die notwendige Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ auf den Grundstücken Triftstraße 12 und 13 (teilweise) gesichert werden. Die noch im alten Entwurf zum Bebauungsplan III-226 enthaltene Fläche für einen öffentlichen Kinderspielplatz auf dem Grundstück Triftstraße 12 kann zugunsten der Fläche für den öffentlichen, pädagogisch betreuten Kinderspielplatz und der Fläche für Gemeinbedarf „Kindertagesstätte“ entfallen.

 

Das Grundstück Triftstraße 12 befindet sich im Bezirksvermögen und wird teilweise derzeit an einen Gewerbemieter – Kraftfahrzeug-Reparatur-Werkstatt – vermietet. Der Mietvertrag besteht seit dem 1.5.2007. Das befristete Mietverhältnis endet am 30.4.2012; mit einem einmaligen Optionsrecht auf Verlängerung auf 5 Jahre, das von dem Mieter ausgeübt wird.

Inwiefern eventuell notwendige Altlastenuntersuchungen und –beräumungen zu Lasten des derzeitigen Mieters gehen, oder vom Bezirk Mitte, bzw. der zuständigen Fachabteilung zu tragen sind, ist im Laufe des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu klären.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2012 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2400.- €

Auf dem Grundstück Triftstraße 12 werden vermutlich Altlastenuntersuchungen aufgrund der derzeitigen Nutzung durch eine Autowerkstatt durchzuführen sein. Die Höhe der Kosten für die Bodenuntersuchung und eine eventuelle Sanierung des Bodens werden im Laufe des weiteren Verfahrens geklärt.

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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