Drucksache - 0083/IV  

 
 
Betreff: Gründung einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 06.12.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin .12.2011

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility - Management23700

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über Gründung einer Schule mit dem Förderschwerpunkt ‚Geistige Entwicklung’

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Am Schulstandort Berolinastr. 8 wird zum 01.01.2012 eine Schule mit dem Förderschwerpunkt ‚Geistige Entwicklung’ gegründet.

 

A)    Begründung:
 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.12.2011 den Beschluss gefasst, dass

      am Schulstandort Berolinastr. 8 zum 01.01.2012 eine Schule mit dem Förderschwer-

      punkt ‚Geistige Entwicklung’ gegründet wird.

Die Schulgründung ist erforderlich, um künftig den entsprechenden bezirklichen

Schulplatzbedarf decken zu können. Der Bezirk Mitte ist der Einzige, der ein derarti-

ges Schulplatzangebot  trotz steigenden Bedarfs bisher nicht unterbreitet hat.

 

      Zitat aus dem Schulentwicklungsplan 2009 :

„Die Errichtung einer Schule mit dem Förderschwerpunkt ‚Geistige Entwicklung’ wird von den Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Finanzen mit hoher Priorität verfolgt.

Die hierfür erforderliche Baumaßnahme ( Platz 1 der überbezirklichen Dringlichkeitsliste ) wird in den Jahren 2010 ff. erfolgen. Die Finanzierung erfolgt außerhalb des Bezirkshaushalts vollständig durch den Berliner Senat. Der Standort Berolinastraße 8 (ehemalige Berolina - Schule) wird durch Umbau bzw. Neubau entsprechend qualifiziert.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden hier 120 Plätze für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit bereitstehen.

Der Bezirk Mitte kann mit diesem Angebot zukünftig die Versorgung des eigenen Bedarfs sicherstellen.“

 

Im Vorgriff auf die zur Standortqualifizierung erforderlichen Baumaßnahmen wurden

bereits seit dem Schuljahr 2008/09 Kinder in jeweils 2 Klassen aufgenommen, die formal - rechtlich jedoch der Arno - Fuchs - Schule des Bezirks Charlottenburg - Wilmersdorf angehören. Der Unterricht in der Schulfiliale erfolgt bisher in provisorisch hergerichteten Räumlichkeiten, die weitgehend erhalten bleiben sollen.

 

Die Nachfrage nach entsprechenden Schulplätzen ist stabil; die Vergabe erfolgt   auf der Grundlage entsprechender Zuweisungen durch die zuständige Schulaufsichtsbeamtin.

Die förmliche Anhörung des Bezirksschulbeirat konnte mangels rechtzeitiger Konstitu-

ierung  dieses Gremiums nicht durchgeführt werden.

Ein in der Sitzung des Bezirkselternausschusses erhobenes Meinungsbild ergab je-

doch breite Zustimmung zum Verfahren. Angesichts des bestehenden Zeitdrucks er-

scheint ein Verzicht auf die förmliche Anhörung des Bezirksschulbeirates gerechtfer-

tigt.

Die Neugründung und damit Herauslösung aus der Zuständigkeit des Bezirks Charlot-

tenburg - Wilmersdorf war ursprünglich bereits zum Schuljahresbeginn 2011/12 zuge-

sagt worden, wurde jedoch wegen zeitweilig ungeklärter Fragen zur Bauplanung auf-

geschoben. Unterdessen liegen bestätigte Vorplanungsunterlagen vor.

Mit der Eigenständigkeit wird es auch möglich, der Schule ein eigenes Budget  zuzuweisen.

 

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 109 ( 3 ) Schulgesetz

§§ 12 ( 2 Nr. 10 ) und § 36 ( 2 b ) Bezirksverwaltungsgesetz
 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

           a ) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Durch die Gründung einer neuen Schule wird eine ausgewogene

Schulplatzversorgung ohne Auswirkungen auf Haushaltseinnahmen

herbeigeführt.

................?

Es entstehen Kosten, in nicht quantifizierter Höhe für den Betrieb des Schulstandortes, ...........?

Das LuV Schule und Sport wird entsprechend belastet.

 

          b ) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

               Der Weiterbetrieb des Schulstandortes erfordert keine Einrichtung zusätzlicher

               Stellen für Hausmeister bzw. Sekretariat. Die Abordnung von therapeutischem

               Fachpersonal erfolgt ebenfalls aus dem bezirklichen Personalbestand.

 

      
 

 

 

 

Berlin, den   06. Dezember 2011

 

 

 

 

Dr. Christian HankeUlrich Davids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 
 

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