Drucksache - 0082/IV  

 
 
Betreff: Berufung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVVorsteher der BVV
Verfasser:Rauskolb 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 06.12.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


BezirksverordnetenversammlungDrucksache

M i t t e   von Berlin Nr.    0082   /IV

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über die Berufung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG beratende Mitglieder an.

 

2.Folgende Personen sind bisher als beratende Mitglieder benannt worden:

 

 

Als beratendes Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG:

 

Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten

 

Herr Adel Abdul-Majid

Swakopmunder Str. 26, 13351 Berlin

 

Als Vertreter:

 

Herr Andreas Zacholowsky

Bornholmer Str. 51, 13359 Berlin

 

 

Als beratende Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG:

 

Erzbischöflisches Ordinariat

 

Frau Sigrid Salzwedel

Haus Marien, Elberfelder Str. 24,10555 Berlin

 

Als Vertreterin:

 

Frau Christina Krüger

Haus Marien, Elberfelder Str. 24, 10555 Berlin

 

 

Superintendentur Berlin Stadtmitte

 

Frau Silke Radosh-Hinder

Engeldamm 66, 10179 Berlin

 

Als Vertreterin:

 

Frau Katja Valentin

Jagowstr. 6, 13585 Berlin

 

Vertretung der freigeistigen Verbände

 

Frau Grit Nickel

Humanistischer Verband Deutschlands

Wallstr. 61-65, 10179 Berlin

 

 

Als Vertreterin:

 

Frau Beate Heeman

Humanistischer Verband Deutschlands

Wallstr. 61-65, 10179 Berlin

 

Als beratende Mitglieder werden dem neuen Jugendhilfeausschuss kraft Gesetz

(§ 35 Abs. 7 Nr. 1 und 2 AG KJHG) außerdem angehören:

 

Der Leiter der Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management als das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes

 

sowie

 

die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes.

 

3.Mit der Berufung des beratenden Mitgliedes wird automatisch sein Stellvertreter gemäß Vorschlag berufen.

 

4.Die benannten Personen und ihre Stellvertreter werden als beratende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen.

 

Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 1 bis 8 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 13 beratende Mitglieder an.

 

Die beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 3, 4 und 5 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, die in Nummer 6 genannte Person vom Bezirksschulbeirat und die beratenden Mitlieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Die beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG (bis zu drei Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen) werden gemäß Abs. 8 durch den Ausschuss selbst benannt und dann von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Die Bennennungen beratender Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 (Eine in der Mädchenarbeit erfahrende Frau), Nr. 4 (Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person), Nr. 6 (Bezirksschulbeirat) und Nr. 7 (Vertreter der Jüdischen Gemeinde) stehen noch aus.

 

 

 

D. Rauskolb

BezirksverordnetenvorsteherBerlin, den

 
 

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