Drucksache - 0081/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite):
M i t t e von Berlin Nr. / IV
Vorlage - zur Beschlussfassung -
überdie Wahl und Berufung der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1.Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG als stimmberechtigte Mitglieder 6 Bürgerdeputierte an.
2.Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Im Wege einer Trägerversammlung am 24.11.2011 wurden zur Benennung sechs Bürgerdeputierte und deren Vertreter nominiert:
Jugendverbände
Frau Iris HöllingWildwasser e.V. Als Vertretung:
(Nicht gewählt)
Jugendarbeit in Wohlfahrtsverbände
Frau Sabine WaltherDeutscher Kinderschutzbund, LV Berlin e.V. Als Vertretung:
Frau Angelika RixAWO Kreisverband Mitte
Jugendarbeit in Region A (Zentrum)
Frau Sigrid VölkerKindervereinigung Ottokar e.V.
Als Vertetung:
Frau Ines MeyerKinderhaus Berlin-Mitte
Jugendarbeit in Region B (Moabit)
Frau Irene StephaniStadtteilgruppe Moabit
Als Vertretung:
Frau Kirsten SpiewackSOS Kinderdorf Moabit
Jugendarbeit in Region C (Gesundbrunnen)
Frau Heidemarie DepilCasablanca gGmbH
Als Vertretung:
Martina SpitzlPfefferwerk Stadtkultur gGmbH
Jugendarbeit in Region D (Wedding)
Herr Burkhard SchäferSOS Berufsausbildungszentrum e.V.
Als Vertretung:
Frau Petra DensbornCJD
3.Mit der Wahl des stimmberechtigten Mitgliedes wird automatisch sein Stellvertreter gemäß Vorschlag gewählt.
4.Die gewählten Kandidaten und ihre Stellvertreter werden als stimmberechtigte Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen.
Begründung:
Gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss 6 Bürgerdeputierte an.
Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden anerkannten freien Träger der Jugendhilfe durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 35 Abs. 6 AG KJHG gewählt.
D. Rauskolb BezirksverordnetenvorsteherBerlin, den
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |