Drucksache - 0079/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, analog zum Verbot des Grillens im Großen Tiergarten in Mitte auch die Nutzung der öffentlichen Park(platz)flächen für Fahrzeuge grundsätzlich zu untersagen, die nicht über eine Anwohnervignette verfügen.
Begründung: Seit Jahren bemüht sich das Bezirksamt vergeblich, das ordnungswidrige Nutzen von öffentlichen Park(platz)flächen durch Fahrzeuge in den Straßen des Bezirks zu unterbinden. Trotz einer klaren Verordnungslage, vielfachen Appellen und kontinuierlichen Kontrollen ignorieren jedes Jahr hunderttausende von FahrzeughalterInnen die geltenden Regeln, wofür unverständlicher Weise einzelne Bezirksverordnete sogar Verständnis geäußert haben. Im Gegensatz zur ordnungswidrigen Nutzung der Grünflächen nimmt das regelwidrige Verhalten der FahrzeughalterInnen sogar kontinuierlich zu. Nicht einmal schlechtes Wetter hilft. Nach Angaben des Bezirksamts wird in den letzten Jahren der Aufwand zur Feststellung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nur noch unzureichend durch die Einnahmen aus Ordnungswidrigkeitsgeldern gedeckt. Da das Bezirksamt seine BürgerInnen grundsätzlich diskriminierungsfrei behandeln muss, ist es höchste Zeit, die AutofahrerInnen den GrillerInnen gleichzustellen und die jeweilige Parknutzung grundsätzlich zu versagen.
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