Drucksache - 0029/IV  

 
 
Betreff: Ende der Sondernutzung für das Grillen im Großen Tiergarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.11.2011
2. Änderungsantrag vom 17.11.2011
3. Beschluss vom 17.11.2011
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0029/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Ende der Sondernutzung für das Grillen im Großen Tiergarten

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2011 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0029/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausnahme vom Grillverbot im Großen Tiergarten zum

1. Januar 2012 zurückzunehmen.“

 

Das Bezirksamt hat am 13.12.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 13.12.2011 die Aufhebung des Grillgebiets Großer Tiergarten ab 01.01.2012 beschlossen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 6 Abs. 5 Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünAnlG)

 

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,             

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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