Drucksache - 0020/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Entspricht es den Tatsachen, dass das BA beabsichtigt, öffentliche Zuwendungen nur an solche Vereine und Initiativen auszureichen, die für sich und ihre Kooperationspartner eine Garantieerklärung für Ihre Treue zum Grundgesetz unterschreiben?
Welche konkreten Anhaltspunkte liegen dem BA vor, die Anlass bieten, an der Verfassungstreue der Zuwendungsempfänger im Bezirk zu zweifeln?
Welche Stelle in der Verwaltung wird künftig nach welchen Kriterien, mit welcher Ausstattung und welchen Instrumenten die Einhaltung der Bekenntnisklausel prüfen?
Wie steht das BA zu Rechtsgutachten und Äußerungen namhafter Persönlichkeiten wie z.B. dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Thierse, der die Einführung der Bekenntnisklausel auf Bundesebene so kommentierte: „Dieses Vorgehen ist demokratiepolitisch fatal, kontraproduktiv und es widerspricht dem Geist unserer Verfassung.“ oder zu den Worten des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer, der sagte: „Die Extremismusklausel der Bundesregierung ist ein Symbol für den Überprüfungswahn, die Bürokratisierung und schließlich das Misstrauen dieser Regierung und damit von Teilen der konservativliberalen Politik in die eigenen Bürger…“?
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