Drucksache - 0018/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Das Straßenreinigungsgesetz Berlins wurde geändert.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
1. Ist das Bezirksamt auf Grund des geänderten Gesetzes in der Lage, die erhöhten Anforderungen an die Qualität des Winterdienstes sicherzustellen. Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Wer kontrolliert die durchgeführten Arbeiten?
2. Auf Grund der Mehrleistungen ist eine Erhöhung der Kosten zu erwarten. Kann bereits zum heutigen Zeitpunkt die Gesamtmehrausgabe benannt werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind die Vergabeverfahren für alle Fachämter durch die Zentrale Vergabestelle ausgeschrieben worden? Und wurden diese bereits auf die neuen inhaltlichen Grundlagen ausgerichtet?
4. Sind dem Gebäude- und Dienstleistungsmanagement seitens der Fachämter die erforderlichen Angaben zu den Räumungsplänen rechtzeitig zugearbeitet worden? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?
5. Aus welchem Titel werden die zu erwartenden Mehrkosten finanziert?
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